Der Bundesrat hat sich gemäss seiner offiziellen Mitteilung auf das Notrecht gestützt, das in Krisensituationen benutzt werden kann. Doch das Notrecht ist auf sechs Monate befristet. Damit die Massnahmen weitergeführt werden können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Dieses Gesetz galt als dringliches Verfahren und trat sofort in Kraft.
Worum geht es beim Covid-19-Gesetz?

Notrechtliche Befugnisse bezüglich Corona
Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 25. September 2020. Diverse im Frühling erlassene Massnahmen aus dem Notrecht wurden in das Gesetz aufgenommen. Dies entstand aus der Tatsache, dass das Notrecht auf sechs Monate befristet ist. Somit hat der Bundesrat mit diesem Gesetz weiterhin notrechtsähnliche Befugnisse bezüglich Corona.
Arbeitsplätze und Hilfe gesichert
Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen ist. Er untermauert das Gesetz, weil es gewährleistet, dass die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig Hilfe erhalten. Arbeitsplätze sollen erhalten werden und Schweizer Unternehmen sollen gesichert werden.
GegnerInnen sehen Grundwerte in Gefahr
Sie sehen eine Gefährdung von Grundwerten wie Rechtsstaat, Demokratie oder Meinungsfreiheit.
Wie weit reichen die «besonderen» Befugnisse?
Das Covid-19-Gesetz gibt dem Bundesrat «besondere Befugnisse zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Diese sind sehr gross. So kann die Regierung in diversen Bereichen über eine Vielzahl an neuen Vorschriften verfügen. Beispielsweise
- in der Gesundheitsversorgung,
- bei politischen Rechten,
- beim Arbeitsrecht,
- und natürlich in vielen anderen Bereichen auch – sie darf etwa «medizinisch nicht dringend angezeigte Behandlungen» verbieten lassen.
BefürworterInnen verweisen auf Hilfsgelder
Sie argumentieren, dass Milliarden Hilfsgelder für Betriebe auf dem Spiel stehen.
Bei einem Nein läuft Unterstützung aus
Wenn das Gesetz abgelehnt wird, dann tritt es am 25. September 2021 ausser Kraft, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Somit würde es keine gesetzliche Grundlage für wirtschaftliche Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise mehr geben. Die Bevölkerung könnte in eine grosse Unsicherheit und Ungewissheit geraten, da sie nicht mehr wüsste, wie es weitergehen könnte.
Wann treten Massnahmen in Kraft?
Die angeordneten Massnahmen orientieren sich an «verfügbaren, zeitlich und regional vergleichbaren Daten» und treten in Kraft, wenn die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, eine erhöhte Sterblichkeit sowie schwere Krankheitsverläufe im Raum stehen.
Ein Referendum gegen das Gesetz
Nach der Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz in grosser Eile, nicht mit grosser Berücksichtigung des Volkes erarbeitet worden. Neben einigen positiven enthalte es auch schädliche Elemente.

Referendumskomitee: Gesetz geht zu weit
Dem Verein «Freunde der Verfassung» ging das Gesetz zu weit. Er ergriff erfolgreich das Referendum.
Es dürfe nicht sein, dass der Bundesrat «eine undemokratische Dauervollmacht» bekommt. Wenn das Volk nein stimmt, dann tritt der Erlass am kommenden 25. September 2021 ausser Kraft.
Das Covid-19-Gesetz gibt dem Bundesrat «besondere Befugnisse zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Diese sind sehr gross. So kann die Regierung in diversen Bereichen über eine Vielzahl an neuen Vorschriften verfügen.
Welche Regelungen sind im Covid-19-Gesetz enthalten?
Im Gesetz ist alles drin:
- Entschädigung für Kurzarbeit und Erwerbsausfall,
- Finanzhilfen für Unternehmen,
- Hilfspakete für Kultur, Sport und Medien.
So versucht der Bundesrat die Wirtschaftskrise aufzufangen, die durch seine rigorosen Massnahmen gegen die Pandemiebekämpfung ausgelöst wurde.
Datenbasis des Bundesrats nicht immer solide
Die Daten, auf die sich der Bundesrat stützt, sind aber nicht immer solide, wie man in der vergangenen Zeit beobachten konnte. Dies zeigt sich bei den «Fallzahlen», der Zahl der Verstorbenen, der Positivitätsrate, den Zahlen zur Auslastung der Intensivstationen oder den R-Wert, der die Entwicklung der Pandemie anzeigen soll. (Quelle: K-Tipp 1/2021, 5/2021 und 7/2021, Saldo 19/2020 und 7/2021)
Was bei Experten auf Kritik stösst
Namhafte Experten, wie Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, weist darauf hin, dass der Bundesrat laut Verfassung nur zu Notrecht greifen darf, «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen».
Das Gesetz schreibt zur notrechtsähnlichen Machtausübung durch den Bundesrat aber einzig, dass sie für die Bewältigung der Pandemie «notwendig» sein müsse.
Behauptung vom Bundesrat
All diese Bestimungen, die nach dem 25. September 2020 ins Gesetz kamen, würden bei einem Nein ebenfalls hinfällig.
Rechtsprofessor Uhlmann differenziert
All jene Artikel würden weiter gelten, die auch eigentständig, also ohne den ursprünglichen Erlass, Sinn machen.
Sehr heikel: Bundesrat wird Gesetzgeber
Gestützt auf dieses Gesetz kann der Bundesrat Bestimmungen erlassen, die von Bundesgesetzen in zahlreichen Rechtsbereichen abweichen. Er wird damit selbst zum Gesetzgeber, obwohl nach dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gewaltenteilung einzig das Parlament Gesetze erlassen darf.
Das Gesetz kommt in der Fassung vom 25. September 2020 zur Abstimmung.
Seither hat das Parlament den Erlass zweimal ergänzt – unter anderem mit Erweiterungen und Präzisierungen zu den Härtefallhilfen. Auch beschloss es im Dezember höhere Kurzarbeitsgelder für Angestellte mit tiefem Lohn.
Juristische Meinungen gehen «weit auseinander»
Offen ist auch, wie rasch das Parlament ein neues Gesetz für die unbestrittenen Hilfsmassnahmen schaffen könnte, falls das Covid-19-Gesetz im September ausser Kraft treten sollte. Laut Uhlmann gehen in der Rechtswissenschaft die Meinungen dazu «weit auseinander». Der Bundesrat meint, dass diese Monate dauern und deshalb Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben würde.
Ja zu Finanzhilfen heisst Ja zu Machtzuwachs
Wer die Finanzhilfen nicht gefährden will, muss Ja sagen zum Covid-19-Gesetz und damit auch zum grossen Machtzuwachs für die Regierung.
Abstimmungsfrage
«Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?»

Warum der Bundesrat Ja empfiehlt
Für den Bundesrat und das Parlament ist das Gesetz nötig, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Es erlaube, Hunderttausende Menschen und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die in Not geraten sind. Damit könne Leid gemildert und Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden.
Warum das Referendumskomitee Nein empfiehlt
Das Referendumskomitee kritisiert, dass das neue Gesetz zu rasch erarbeitet und einfach in Kraft getreten sei, ohne dass sich das Volk dazu hätte äussern können.
Inhaltlich enthalte es neben den positiven auch negative Elemente wie Subventionen für die Medien. Der Bundesrat könnte den Geschädigten der Pandemiemassnahmen auch anders helfen.
Quellen
Erläuterungen des Bundesrats, www.admin.ch
K-Tipp vom 19. Mai 2021, Freunde der Verfassung