In einer Abstimmungs-Beschwerde geht es unter anderem um die Frage, ob ein jährlich wiederkehrender Beitrag als Kredit bezeichnet werden kann – auch wenn das Geld nicht zurückbezahlt wird.
Die Frage, ob es ein Kredit ist, wird eine Untersuchung klären müssen. Wobei in der Kampagne verschiedene Aspekte miteinander vermischt wurden. Natürlich ist es ein jährlich wiederkehrender Beitrag, dafür erhält Rapperswil-Jona ja auch gewisse Leistungen durch die ZSG.
Der neue Beitrag ist mit 600'000 Franken mehr als doppelt so hoch wie bis anhin. Wer garantiert, dass die ZSG nicht schon bald noch mehr Geld verlangt?
Das Leistungsangebot durch die ZSG wurde ausgebaut. Deshalb ist für mich der höhere Beitrag legitim. Wenn jemand mehr Leistung erbringt, ist es klar, dass auch höhere Kosten entstehen.
Zu einem anderem Abstimmungspunkt: Die Vorlage «Fond zur Finanzierung der Rückstellungskosten Zeitvorsorgemodell St. Gallen» ist mit 63 % Ja-Stimmen ebenfalls kein Glanzresultat. Hat der Stadtrat nicht richtig kommuniziert?
Das Ergebnis gibt mir in der Tat zu denken. Hier muss sich der Stadtrat fragen, worin die Gründe liegen. Möglicherweise haben wir die Vorlage nicht gut genug erklärt.