Zu diesem Zweck brach sie eine Tür zu einem Kellerabteil auf.
Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund 5'500 Franken, der Sachschaden auf rund 350 Franken.
Zu diesem Zweck brach sie eine Tür zu einem Kellerabteil auf.
Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund 5'500 Franken, der Sachschaden auf rund 350 Franken.