Genau 17cm Abstand fehlten der Atlaszeder an der Kreuzackerstrasse 5 im Lenggis. Das war ihr Todesurteil.
Mehrere Jahre nach Einzug in die neue nachbarliche Liegenschaft reichten deren Eigentümer eine Klage ein wegen Immissionen und mangelndem Abstand zu ihrer Liegenschaft und verlangten die Fällung des imposanten Baumes. Einer ganzen Generation war die Zeder Schattenspender und Augenweide.
Hausverwaltung versäumt Schlichtungsverhandlung
Dass im Sommer 2020 keine einvernehmliche Einigung erzielt werden konnte, ist auch dem Versäumnis der Liegenschaftsverwaltung der beklagten Partei zu verdanken. Diese erschien nämlich gar nicht erst zur Schlichtungsverhandlung.
So nahmen die Dinge ihren Lauf, da es im Kanton St.Gallen keine Verjährungsfrist für Grenzabstände von Gewächsen zum Nachbargrundstück gibt. Beweisen muss man die kritisierten Immissionen auch nicht. Es reicht, wenn der Abstand nicht eingehalten wird, damit die Kläger beim Sieg um das Streitobjekt die Kettensäge anwerfen können.