Können Sie ein Beispiel machen?
Ein Liegenschaftsbesitzer hat in der Altstadt von Rapperswil ein Gebäude. Es wurde vor 1991 erstellt. Damit wird er künftig mit dieser Regelung konfrontiert. Sein Gebäude hat eine Wohnfläche von 1‘000 m2 für verschiedene Wohnungen. Nun muss er bei der Heizungssanierung mit Gas oder Öl neu 20% erneuerbare Energie einkaufen. Bei 1‘000 m2 werden 100 kWh/m2 Jahresverbrauch errechnet. Dies gibt 1‘000 x 100 x 20 Jahre x 20% = 400‘000 kWh à 13 Rappen = CHF 52‘000. Diese Kosten muss er im ersten Jahr für die Energie bezahlen. Ob er das über die Nebenkosten abrechnen kann und auch von den Mietern getragen wird, ist fraglich. Weil kein Mieter weiss, ob er auch über die ganze Laufzeit von 20 Jahren im Objekt bleibt.
Wie sieht denn aus Ihrer Sicht eine optimale Lösung für die Energieversorger aus?
Unsere Lösung sieht vor, dass wir den Kunden jährlich abhängig vom Verbrauch einfach 20% des Energiebedarfs als Biogas in Rechnung stellen, wie dies heute bereits geschieht. Wenn der Liegenschaftsbesitzer an seinem Gebäude energetische Massnahmen vornimmt, dann reduziert sich der Bezug und damit auch der Anteil des Biogases.
Und wer sind die Gewinner – oder was sind die Hintergründe für den Entscheid des Baudepartementes?
Falls es Gewinner in diesem Spiel gibt, ist es die Verwaltung des Baudepartementes des Kantons, welche zum Teil von sehr ideologischen Personen geprägt wird. Denn in einer Vorabsprache zeigten sich die Bauverwalter der Gemeinden wie auch die Energieagentur St. Gallen sehr angetan von der gemeinsam erarbeiteten Lösung, welche jetzt aber einfach von der Verwaltung umgeschrieben wurde.