Erst war es eine Empfehlung, dann eine Pflicht: Am 18. Januar 2021 hat der Bundesrat die Massnahmen verschärft und einen grossen Teil der Bevölkerung zur Heimarbeit verdonnert. Weil Büros mögliche Infektionsorte sind, sollen so die Ansteckungen reduziert werden. Damit sind Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
Für die Kontrolle der betrieblichen Schutzkonzepte ist in St.Gallen das Amt für Wirtschaft und Arbeit beziehungsweise das kantonale Arbeitsinpektorat zuständig.
Es werden Stichproben gemacht
«Konkret prüft das Arbeitsinspektorat stichprobenartig, ob die Betriebe – z.B. im Dienstleistungssektor – über ein betriebliches Schutzkonzept verfügen und ob dieses im Alltag umgesetzt wird. Im Zuge dieser Kontrollen wird auch die Einhaltung der Homeoffice-Pflicht kontrolliert. Im Wesentlichen handelt es sich also um einen weiteren Prüfpunkt im Rahmen der bisherigen Prüftätigkeit», samt Amtsleiterin Karin Jung auf Anfrage. Die Kontrollen konnte man in die bisherigen Prüfarbeiten integrieren; deshalb sein kein zusätzliches Personal nötig gewesen.
Wie viele Betriebe in St.Gallen bereits kontrolliert wurden, will Jung nicht sagen: «Wir sind lediglich für einen Teil der im Kanton durchgeführten Kontrollen zuständig. In Koordination mit dem Kantonalen Krisenstab werden diese Zahlen – die isoliert betrachtet lediglich ein unvollständiges bzw. verzerrtes Bild über die Kontrolltätigkeit vermitteln würden – von unserer Seite her gegenüber den Medien nicht kommuniziert», so Jung weiter. Für weitere Kontrollen sind beispielsweise politische Gemeinden, das Gesundheitsamt oder die Kantonspolizei zuständig.