Statt Dividenden: Prämienrabatt für Versicherte
Kundinnen und Kunden der Gebäudeversicherung erhalten im Januar 2021 auf ihrer Jahresprämienrechnung 40 % Rabatt.
Ermöglicht haben diesen Rabatt die finanziell erfolgreichen Jahre 2019 und 2020: Bereits im Jahr 2019 erzielte die Gebäudeversicherung hohe Kapitalgewinne und die Schadenbelastung war unterdurchschnittlich. Auch im Corona-Jahr 2020 resultiert gemäss provisorischer Rechnung bei durchschnittlicher Schadensbelastung aufgrund der Kapitalerträge ein Ertragsüberschuss im zweistelligen Millionenbereich.
Die 2019 erwirtschafteten Mittel wurden einerseits ins risikotragende Kapital investiert, andererseits für den Prämienrabatt reserviert. Dieser kann nun zugunsten sämtlicher Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gewährt werden. Kapitalabflüsse in Form von Dividenden kennt die Gebäudeversicherung nicht.
GVA und AFS neu mit gemeinsamem Markenauftritt
Per 1.1.2021 trat das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (FSG) in Kraft. Mit diesem wurden die Aufgaben des ehemaligen Amts für Feuerschutz (AFS) vollständig in die Gebäudeversicherung (bis Ende 2020: Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen, GVA) integriert.
Unter der neuen Marke «Gebäudeversicherung St.Gallen» (kurz: GVSG) treten die ehemalige GVA und das ehemalige AFS nun gemeinsam auf: Mit dem neuen Auftritt wird der dreifache Schutz vom Versichern (Schadensversicherung), Schützen (Prävention) und Löschen (Feuerwehrwesen) vereinigt. Damit engagiert sich die Gebäudeversicherung für rundum geschützte Gebäude.