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Gesundheit
11.12.2020
11.12.2020 18:59 Uhr

Sperrstunde um 19 Uhr fix! Massnahmen in Kurzfassung

Der Bundesrat greift durch und beschliesst strengere Massnahmen.
Der Bundesrat greift durch und beschliesst strengere Massnahmen. Bild: zvg
Am Freitag Nachmittag gibt der Bundesrat die neuen Massnahmen durch, welche ab Mitternacht gelten: Läden, Restaurants und Freizeitanlagen müssen um 19 Uhr schliessen. Es gibt Ausnahmen.

Die verschärften Massnahmen gelten ab Samstag 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen sind zwischen 19 und 6 Uhr geschlossen
  • Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis 23 Uhr offen haben
  • Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen sind an Sonn- und landesweiten Feiertagen zu
  • Restaurants und Bars dürfen an Sonn- und Feiertagen offen bleiben
  • Hotels dürfen ihre Gäste bis 23 Uhr bewirten, aber nur Hotelgäste
  • Am 24. Dezember und für Silvester ist erst ab 1 Uhr Sperrstunde 

Ausnahme: Kantone mit günstiger Entwicklung 

  • Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten
  • Voraussetzung ist, dass sich der Reproduktionswert während mindestens sieben Tagen unter 1 befindet (zurzeit SG 1.14, ZH 1.15, SZ 1.04, GL 1.35)
  • Die Fälle der letzten 7 Tage pro 100'000 Einwohner müssen während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt bleiben
  • Es müssen im Kanton genügend Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein
  • Wenn ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten will, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen

Veranstaltungen

  • Öffentliche Veranstaltungen sind verboten
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt
  • Religiöse Feiern (bis max. 50 Personen) sind erlaubt
  • Beerdigungen müssen im Familien- und engen Freundeskreis stattfinden
  • Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt

Bei privaten Treffen verzichtet der Bundesrat auf weitere Beschränkungen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken: «Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.»

Lockdown möglich

Kommenden Freitag 18. Dezember wird der Bundesrat die Lage erneut analysieren - und je nach Dringlichkeit «allfällige weitere Verschärfungen» diskutieren. Auch ein Lockdown sei möglich.

Linth24