Der Kanton St.Gallen kontrollierte in den Jahren 2018 und 2019 gemeinsam mit den Gemeinden, ob beim Bewirtschaften von Landwirtschaftsland die Abstände zu Gewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen oder Waldrändern eingehalten werden. Die 2019 durchgeführten Kontrollen zeigen wiederholt, dass Landwirte häufig gegen die Abstandsvorschriften verstossen.
Wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet und die Wasserqualität leidet. Um die Gefahr zu vermindern, sind Mindestabstände – sogenannte Pufferstreifen – vorgeschrieben. Wer diese Abstände nicht einhält, nimmt neben der Kürzung von Direktzahlungen auch strafrechtliche Folgen in Kauf.
Zahlreiche Fälle festgestellt
Zusammen mit den Gemeinden kontrollierte der Kanton letztes Jahr in 26 Gemeinden, ob die Vorschriften für Pufferstreifen eingehalten wurden. Die Behörden stellten insgesamt Dutzende von Verstössen fest – 68 wurden geahndet. Dieses Jahr waren die Kontrolleurinnen und Kontrolleure in 25 Gemeinden unterwegs. Dabei stellten sie total 72 Fälle fest. Darin enthalten sind auch Verstösse, die bei den ordentlichen Betriebskontrollen entdeckt wurden. Vielfach wurden innerhalb der Pufferstreifen nicht nur Gülle oder Mist ausgebracht, sondern auch unerlaubtes Material wie Siloballen, organischer Dünger oder Grüngut gelagert.