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Kanton
03.09.2025

Schulurteil wird Kantonsratsthema

Der St.Galler Kantonsrat wird sich in der Septembersession mit der Zukunft der katholischen Schulen beschäftigten. (Archivbild)
Der St.Galler Kantonsrat wird sich in der Septembersession mit der Zukunft der katholischen Schulen beschäftigten. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Seit einem Bundesgerichtsurteil ist die Zukunft der katholischen Schulen im Kanton St.Gallen ungewiss. Die Regierung unterstützt grundsätzlichen einen Vorstoss zu ihrer Bewahrung.

Es war ein Urteil, das zahlreiche Diskussionen auslöste und dessen Folgen noch immer nicht absehbar sind: Im Januar 2025 entschied das Bundesgericht, dass der Betrieb der geschlechtergetrennten, katholisch geprägten Mädchensekundarschule in Wil SG, die mit öffentlichen Geldern finanziert wird, gegen die Verfassung verstösst.

Noch bevor das begründete Urteil vorlag, kündigten Mitte und SVP im März eine Motion im Kantonsrat an. Das Bundesgericht greife mit einem politisch motivierten Urteil tief in die kantonale Schulhoheit ein, hiess es an einer Medienkonferenz.

Der Plan: Mit dem Vorstoss soll die Kantonsverfassung geändert werden. Dort würde künftig festgeschrieben, dass die Schulträger Verträge mit privaten Schulen abschliessen und ihnen Schulgelder ausrichten können – «namentlich mit Schulen, welche christlich-humanistische Werte im Sinne der im Kanton St.Gallen öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften vermitteln».

Dabei müsse sichergestellt werden, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme an religiösen Unterrichtsinhalten gebe und der Zugang allen Schülerinnen und Schülern offen stehe – unabhängig von ihrer Religion. In der Verfassung solle auch festgehalten werden, dass der geschlechtergetrennte Unterricht möglich ist.

Verfassungsänderung nicht notwendig

Inzwischen hat die Regierung dazu Stellung genommen. Sie heisst den Vorstoss grundsätzlich gut, schlägt aber verschiedene Anpassungen vor. Unter anderem will sie nicht die Kantonsverfassung ändern.

Sie verweist auf das im Mai veröffentlichte begründete Bundesgerichtsurteil. Eine Änderung der Kantonsverfassung sei danach nicht notwendig. Es sei ausreichend, das Volksschulgesetz so anzupassen, dass die Volksschulträger Vereinbarungen mit privaten Schulen abschliessen könnten, wie dies in der Motion verlangt wird.

Weiter solle bei der Totalrevision des Volksschulgesetzes «der Spielraum für geschlechtergetrennten Unterricht» sowie die Vermittlung von christlich-humanistischen Werten «ausgelotet werden», schlägt die Regierung vor.

«Rechtsstaatlich problematisch»

Sie erinnert daran, dass eine Änderung der Kantonsverfassung vom Bund bewilligt werden müsste. Bei einer Verfassungsbestimmung, wie sie Mitte und SVP verlangten, sei davon auszugehen, «dass sie als bundesrechtswidrig beurteilt wird». Wegen der langen Dauer des Verfahrens müsste eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit in Kauf genommen werden.

Die Regierung hält auch grundsätzlich fest, dass sie den Versuch, das Bundesgericht im Bereich der verfassungsmässigen Grundrechte zu übersteuern, «als rechtsstaatlich problematisch» ansieht.

Keystone-SDA / Redaktion Linth24