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Kanton
29.08.2025
29.08.2025 07:45 Uhr

Kein Sparen beim Textilmuseum

Das St. Galler Textilmuseum soll umgebaut werden. In den nächsten Wochen fallen die Entscheide über die Beiträge der öffentlichen Hand an die Kosten. (Archivbild)
Das St. Galler Textilmuseum soll umgebaut werden. In den nächsten Wochen fallen die Entscheide über die Beiträge der öffentlichen Hand an die Kosten. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die St. Galler Regierung ist gegen eine Kürzung des kantonalen Beitrags an den Umbau des Textilmuseums.

Die Regierung hat auf die entsprechende Forderung der vorberatenden Kommission mit einem Gegenantrag reagiert.

Die vorberatende Kommission unterstützt grundsätzlich die Kostenbeteiligung des Kantons am Umbauprojekt des Textilmuseums. Sie bezweifelte aber, dass es eine so hohe Baureserve braucht und nahm dort eine Kürzung vor. Statt mit 14,5 Millionen Franken soll sich der Kanton deshalb noch mit 13,9 Millionen Franken beteiligen.

Weil das Engagement der öffentlichen Hand nach einem bestimmten Schlüssel vorgesehen ist, würde sich damit auch der Beitrag der Stadt St. Gallen verringern: von 7,25 auf noch 6,95 Millionen Franken.

Die Regierung ist mit der Kürzung nicht einverstanden. In ihrem Gegenantrag hält sie fest, dass sie die geplanten Baureserven von 6 Millionen Franken als "angemessen" beurteile.

Das Umbauprojekt beinhaltet unter anderem einen grossen Ausstellungssaal in einem neuen Untergeschoss. Insgesamt soll das Vorhaben 48 Millionen Franken kosten. Rund die Hälfte will die Stiftung Textilmuseum selber zusammentragen.

Teuerung bis 2030

Die Reserven seien zum einen dafür da, unvorhersehbare Zusatzkosten, beispielsweise wegen Schadstoffen, archäologischen Funden oder Unsicherheiten im Baugrund abzudecken, argumentiert die Regierung. Weiter sollen damit die Mehrkosten wegen der Teuerung finanziert werden. Diese könnte sich bis zum geplanten Bezugsjahr 2030 auf rund 3,1 Millionen Franken summieren.

Keine Einwände hat die Regierung gegen den Vorschlag der Kommission, einen Teil der Mittel aus dem Lotteriefonds zu entnehmen. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster und in der Wintersession in zweiter Lesung behandeln.

Keystone-SDA