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Schmerikon
28.08.2025

GPK-Ersatzwahl bei Ortsgemeinde

Die Büros der Ortsgemeinde Schmerikon sind im Haus Hirzen untergebracht, einem der markantesten und geschichtsträchtigsten Gebäude im Seedorf.
Die Büros der Ortsgemeinde Schmerikon sind im Haus Hirzen untergebracht, einem der markantesten und geschichtsträchtigsten Gebäude im Seedorf. Bild: Ortsgemeinde Schmerikon
Per Ende September 2025 tritt Manuel Oberholzer aus der Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde Schmerikon zurück. Für die Ersatzwahl Ende November werden Kandidaten gesucht.

Manuel Oberholzer hat per Ende September 2025 seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde Schmerikon eingereicht. Seit fast 17 Jahren hat Manuel Oberholzer sein fundiertes Fachwissen in das Gremium eingebracht. Im Namen der Ortsgemeinde Schmerikon danken wir ihm bereits jetzt für seinen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.

Wählergremium sucht Kandidaturen

Der Verwaltungsrat hat das Wählergremium beauftragt, eine geeignete Kandidatin oder Kandidaten zu suchen. Das Wählergremium ist bestrebt, eine kompetente Persönlichkeit zu finden, die über das nötige Fachwissen verfügt und der die Ortsgemeinde Schmerikon speziell am Herzen liegt. Das Wahlgremium ist bereits ein erstes Mal zusammengekommen und wird nun geeignete Kandidatinnen und Kandidaten kontaktieren.

Interessierte Personen melden sich bitte bei:

Marcel Rickli
Tel. 079 691 13 09
maese.rickli@bluewin.ch

Ciro Carava
Tel. 079 406 48 06
ciro.carava@gmx.ch

Stephanie Haab
Tel. 079 336 42 52
stehaab@gmail.com

Mario Grob
Tel: 079 200 93 94
info@wiichaeller.ch

Michael Jud
Tel: 078 614 07 65
michael.jud@ortsgemeinde-schmerikon.ch

Wahlvorschläge müssen der Ortsgemeinde Schmerikon bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 16:30 Uhr schriftlich vorliegen.

Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft für ein Engagement bei der Ortsgemeinde Schmerikon würde uns freuen.

Der genaue Ablauf der Wahlen kann der folgenden Wahlanleitung entnommen werden.

Der Verwaltungsrat

Ersatzwahl GPK-Mitglied für Rest der Amtsdauer 2025–2028

Manuel Oberholzer hat seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde Schmerikon eingereicht.

Am Sonntag, 30. November 2025, findet deshalb die Ersatzwahl statt für:

  • Ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission

Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen
(sGs 125.3, abgekürzt WAG).

Einreichung von Wahlvorschlägen 

Wahlvorschläge gemäss Art. 24 ff. WAG müssen der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon bis spätestens Mittwoch, 01. Oktober 2025, 16:30 Uhr schriftlich vorliegen. Den Wahlvorschlägen sind die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen beizulegen. Entsprechende Formulare können bei der Ortsgemeinde bezogen werden.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande (Art. 45 WAG), findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 08. März 2026 statt. Wahlvorschläge müssen der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon in diesem Fall bis spätestens Mittwoch,

17. Dezember, 16:30 Uhr schriftlich vorliegen.

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Ortsgemeinde Schmerikon