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Uznach
27.08.2025
27.08.2025 06:50 Uhr

Solaranlagen in Schutzgebieten

Karte der Gebietszuteilungen zur Bewilligungspraxis für Solaranlagen.
Karte der Gebietszuteilungen zur Bewilligungspraxis für Solaranlagen. Bild: LinthSicht, Nr. 121/August 2025
Die bestehende Bewilligungspraxis von Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten oder auf Schutzobjekten soll angepasst werden. Ziel ist eine Vereinfachung und auch Lockerung.

Die Bewilligung von Solaranlagen in Ortsbild- und Umgebungsschutzgebieten sowie auf Schutzobjekten führte wegen des Zielkonflikts zwischen energiepolitischen und denkmalpflegerischen Interessen immer wieder zu Unsicherheit und Unzufriedenheit.

Deshalb führte das Departement des Innern im Februar 2023 eine Auslegeordnung durch und suchte zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Anspruchsgruppen (Verband St. Galler Gemeindepräsidien, NetzSG Bau & Umwelt,  Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Heimatschutz, Departement des Innern, kantonale Denkmalpflege und Energieagentur) nach besseren Lösungen.

Drei Gründe für die Anpassung

Das Hauptziel bestand darin, die bestehende Bewilligungspraxis sowohl zu vereinfachen als auch zu lockern. Der Bedarf zeigt sich insbesondere in drei Punkten:

  • Es ist nicht länger begründbar, dass für alle Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS A) bzw. kantonaler Bedeutung dieselben Vorgaben gelten sollen.
  • Die pauschale Forderung nach Indach-Anlagen in Ortsbildschutzgebieten von kantonaler Bedeutung ist nicht mehr zeitgemäss.
  • Die unterschiedliche Bewilligungspraxis bei lokalen Gebieten und Objekten in verschiedenen Gemeinden erschwert die Übersicht und ist wenig nachvollziehbar in Bezug auf einen rechtsgleichen Vollzug des Bundesrechts.

Ampelsystem als Orientierung

Mittlerweile liegt das Resultat der vorgeschlagenen Bewilligungspraxis vor. Diese orientiert sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaft und an folgendem Ampelsystem:

  • Grün
    Für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert (betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible kantonale Ortsbilder und Ortsbilder B):

    Neu genügt eine einfache Meldung an die Baubehörde (Beurteilung durch die Gemeinde), die Anforderungen nach Art. 32a RPV werden mit einfach realisierbaren konkretisierenden Gestaltungsvorschriften ergänzt.

  • Orange
    Für Dachlandschaften mit einem hohen Wert (betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible kantonale Ortsbilder A und weniger sensible nationale Ortsbilder A):

    In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig; Gemeinden können in Absprache mit der Denkmalpflege jedoch gebietsspezifische Richtlinien erlassen, und Aufdach-Anlagen sind nicht per se ausgeschlossen.

  • Rot
    Für einzigartige Dachlandschaften (betrifft die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte von nationaler oder kantonaler Bedeutung und die sensibelsten nationalen Ortsbilder):

    Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind PV-Anlagen i.d.R. eine zu starke Beeinträchtigung; Ausnahmen sind denkbar für Anlagen, die nicht einsehbar sind.

Karte mit Gebietszuteilungen

Für den Kanton St. Gallen wurde auf Grundlage der geltenden Schutzverordnungen eine Online-Karte erstellt. Diese veranschaulicht die vorstehend erwähnten Farbkategorien sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen für Schutzgebiete und Einzelobjekte in übersichtlicher Form.

Die kantonale Denkmalpflege hat für die Gemeinde Uznach einen Entwurf der Gebietszuteilung zur Bewilligungspraxis von Solaranlagen erarbeitet und diesen zur Vernehmlassung vorgelegt.

Im orangen Bereich sind die Ortsbildschutzgebiete Städtchen (OS01, OS A) und Kreuzkirchgruppe (OS04, OS A) ausgewiesen. Zum grünen Bereich zählen die Ortsbildschutzgebiete Zürcherstrasse (OS02, OS B), östliche Vorstadt (OS03, OS B) sowie die Kapellgruppe St. Josef (OS10, OS A). Rote Bereiche sind für das
Gemeindegebiet von Uznach derzeit nicht vorgesehen.

Neue Bewilligungspraxis & Zuteilungskarte verabschiedet

Der Gemeinderat Uznach hat die neue Bewilligungspraxis von Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten inkl. der Zuteilungskarte (orange und grüne Bereiche) sowie der Aufschaltung im Geoportal am 4. Juni verabschiedet.

Er ist der Ansicht, dass mit dem Vorschlag der kantonalen Denkmalpflege eine spürbare Lockerung sowie klare Vereinheitlichung und Vereinfachung bezüglich Bewilligung von Solaranlagen in Ortbildschutzgebieten und auf Einzelschutzobjekten erreicht wird. Zudem werden mit dem Leitbild Städtli Vorgaben gemacht, die Bauherrschaften und Architektinnen und Architekten bei Planungen im Städtchen unterstützen und in die richtige Richtung leiten.

Die Bewilligungspraxis ist sofort anzuwenden, und das neue Baureglement wird in Artikel 10 «Kernzone» im Rahmen der Revision der Ortsplanung entsprechend angepasst werden.

Der Gemeinderat Uznach informiert, dass die Schutzverordnung sowie der zugehörige Teilzonenplan Städtchen nach einer mehrjährigen Planungsphase und dem Abschluss des Rechtsmittelverfahrens nun rechtskräftig sind.

Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, LinthSicht, Nr. 121/August 2025/Linth24