Diese Trinkrunde kommt den Handwerker aus Uznach teuer zu stehen – sehr teuer. Im Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach heisst es: «Am Dienstag, 24. Juni 2025, 22:22 Uhr, lenkte der Beschuldigte den Personenwagen in Kaltbrunn in Richtung Schänis, in fahrunfähigem Zustand mit einer rechtlich relevanten Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,67 Promille.»
Vor der Polizei geflüchtet
Dabei habe der Fahrer das Haltezeichen der Polizei missachtet und konnte erst nach einer «Nachfahrt» gestoppt werden. Des Weiteren heisst es im Strafbefehl: «Der Beschuldigte wusste bei Antritt der Fahrt, dass er vorgängig mehrmals alkoholische Getränke konsumiert hatte und nahm in Kauf, dass der konsumierte Alkohol zu einer Fahrunfähigkeit führen konnte.»
Schon im Dezember 2021 geschnappt
Weil der Beschuldigte schon im Dezember 2021 wegen eines ähnlichen Delikts zu einer bedingten Geldstrafe von 18'700 Franken verurteilt worden war – mit fünfjähriger Probezeit –, wird es nun sehr teuer.
Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 23'400 Franken. Zuzüglich Gebühren und besonderer Auslagen macht das eine Gesamtrechnung von 25'370 Franken.