Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Weesen
25.08.2025
27.08.2025 06:41 Uhr

Teure Buschauffeur Beschimpfung

Ein Buschauffeur ist kein Blitzableiter: der Beschuldigte muss wegen Beschimpfung büssen.
Ein Buschauffeur ist kein Blitzableiter: der Beschuldigte muss wegen Beschimpfung büssen. Bild: zVg
Das Untersuchungsamt Uznach hat einen 30-jährigen Mann wegen Beschimpfung eines Buschauffeurs zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt.

Der aus Weesen stammende Täter wurde schuldig gesprochen, am 18. Februar 2025 während einer Busfahrt von Ziegelbrücke in Richtung Weesen den Buschauffeur in seiner Ehre verletzt zu haben.

«Blöd», «behindert», «Saupack»

Laut Strafbefehl bezeichnete der Beschuldigte den Fahrer innerhalb weniger Minuten mit Ausdrücken wie «blöd», «behindert», «Saupack» und «unfähig». Damit habe er den Chauffeur in seiner Ehre angegriffen – bewusst und gewollt.

Gesamtrechnung: 750 Franken 

Da der Beschuldigte bereits mehrfach vorbestraft ist und erneut straffällig wurde, verhängte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken, also insgesamt 300 Franken. Zusätzlich muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens in Höhe von 450 Franken tragen. Der Gesamtrechnungsbetrag beläuft sich damit auf 750 Franken.

tre