Eine Studentin und ein Quereinsteiger übernehmen gemeinsam den Unterricht – jedoch nur befristet und mit eingeschränkter Qualifikation. Dies schreibt die «Linth-Zeitung».
Religiös motivierte Kopfbedeckung
Die ursprünglich vorgesehene Lehrerin, eine Absolventin der Pädagogischen Hochschule St. Gallen und Konvertitin zum Islam, wurde nach Elternprotesten nicht eingestellt. Grund dafür war ihre religiös motivierte Kopfbedeckung, gegen die sich einzelne Eltern mit Verweis auf ein Bundesgerichtsurteil von 1997 ausgesprochen hatten.
Teamteaching-Lösung
Die Schulleitung informierte nun über eine Teamteaching-Lösung: Die Studentin steht bis mindestens Ende des ersten Semesters zur Verfügung, der Quereinsteiger bis zum Schuljahresende. Beide bringen gewisse Praxiserfahrung mit, verfügen jedoch nicht über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung.
Brisanter Hintergrund
Brisanz birgt auch der berufliche Hintergrund des Quereinsteigers: Er war über Jahre für die Hof Oberkirch AG in Kaltbrunn tätig – eine Institution, die in der Vergangenheit wegen Misshandlungsvorwürfen in die Schlagzeilen geraten war. Seine Tätigkeit dort nach offiziellen Angaben ausserhalb des kritisierten Zeitraums.
In Eschenbach bleibt die betroffene Klasse gemäss der «Linth-Zeitung» trotz der Turbulenzen zusammen – eine Aufteilung auf andere Schulhäuser konnte verhindert werden. Die Schulleitung appelliert an die Dorfgemeinschaft, wieder mehr den Dialog zu suchen und das Gemeinsame zu betonen.
Kein generelles Kopftuchverbot
Die Entscheidung gegen die muslimische Lehrerin hatte über die Region hinaus für Kritik gesorgt. Sie selbst bezeichnete das Vorgehen der Schule als diskriminierend und ist nun auf Stellensuche. Rechtsexperten mahnten unterdessen, das Bundesgerichtsurteil sei nicht als generelles Kopftuchverbot zu interpretieren.