Laut dem Bundesgericht ist die Abschussbewilligung rechtswidrig. Es hat eine Beschwerde der Naturschutzorganisation «Pro Natura» gutgeheissen. Hintergrund ist Vorfall im November 2023. Bei einem Wolfsriss wurden damals acht Schafe getötet. Danach hatten die St. Galler Behörden die Abschussbewilligung erteilt.
Dabei haben sie sich laut Urteil aber nicht an die gültigen Richtlinien gehalten. So hätten die Behörden nach dem Riss etwa nicht ausreichend geprüft, ob der Herdenschutz vor Ort ausreichend war.
Unvollständige Dokumente
Die Dokumente für den Abschuss seien unvollständig und unzureichend gewesen. Es geht dabei um ein Wolfspaar, das im Schils- und Weisstannental unterwegs ist.