Was im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St.Gallen vom 14. Juli 2025 zu lesen ist, tönt wie das Drehbuch eines (schlechten) Spaghetti-Western. Ein 43-jähriger IV-Rentner warf «anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung» in einem Wohnhaus in Uznach einen Schuh nach seiner Mutter – «wobei der Schuh den Oberarm des Opfers traf».
Keine Verletzungen
Zwar erlitt die Attackierte keine Verletzungen, doch im Strafbefehl heisst es: «Der Beschuldigte nahm mit seinem Tun zumindest in Kauf, in einer das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreitenden Weise physisch auf einen Menschen einzuwirken».
Massive Drohungen
Darüber hinaus sprach der Sohn zahlreiche massive Drohungen aus – unter anderem mit den Worten: «Wenn du nöd sofort chunsch, schlahni die abe mit em Bieli».
WhatsApp-Nachrichten
Zwischen dem 25.6.2025 (21:53 Uhr) und dem 26.6.2025 (11.27 Uhr) sendete der Beschuldigte fünf Sprachnachrichten per WhatsApp an seine Mutter – obwohl Beamte der Kantonspolizei St. Gallen am 25.6.2025 (12:49 Uhr) eine Wegweisung und ein Kontaktverbot ausgesprochen hatten.
Während der Probezeit
Teuer zu stehen kommen die Vergehen den mutmasslichen Täter aber vor allem, weil gegen ihn bereits eine Bewährungsstrafe (mit einer Geldbusse von 3'600 Franken) ausgesprochen war.
Total: 6'550 Franken
Nach neuerlichen Übertretungen innerhalb der Probezeit heisst dies nun: Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe von 5'400 Franken bezahlen. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren in der Höhe von 750 Franken. Macht total: 6'550 Franken.