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Eschenbach
19.07.2025
18.07.2025 10:42 Uhr

Allgemeine Ruhezeiten einhalten

Während den Ruhezeiten sollte man nicht den Rasen mähen. (Symbolbild)
Während den Ruhezeiten sollte man nicht den Rasen mähen. (Symbolbild) Bild: KI
Wann sind lärmverursachende Arbeiten erlaubt? Die Gemeindeverwaltung Eschenbach informiert über Gesetz und Regeln zum Thema.

Die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) definiert die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.

In den kantonalen Vorschriften fehlen konkrete Angaben zu Ruhezeiten. Auch die Gemeinde Eschenbach verfügt derzeit über keine vergleichbare Regelung.

Allgemein anerkannte Ruhezeiten sind:

  • Mittagsruhe: 12:00 – 13:30 Uhr.
  • Abendruhe:  20:00 – 22:00 Uhr.
  • Öffentliche Sonntage und Feiertage: ganztags.

Bitte vermeiden Sie in diesen Zeiten lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen oder Bohren. Die Gemeindeverwaltung – und sicherlich auch Ihre Nachbarschaft – danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Eschenbach aktuell, Ausgabe 7/Juli 2025/Linth24