Die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) definiert die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.
In den kantonalen Vorschriften fehlen konkrete Angaben zu Ruhezeiten. Auch die Gemeinde Eschenbach verfügt derzeit über keine vergleichbare Regelung.
Allgemein anerkannte Ruhezeiten sind:
- Mittagsruhe: 12:00 – 13:30 Uhr.
- Abendruhe: 20:00 – 22:00 Uhr.
- Öffentliche Sonntage und Feiertage: ganztags.
Bitte vermeiden Sie in diesen Zeiten lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen oder Bohren. Die Gemeindeverwaltung – und sicherlich auch Ihre Nachbarschaft – danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.