Die jährliche Ablesung der Wassermesser erfolgt im ganzen Versorgungsgebiet durch die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Verwaltungen.
Ablesekarten kommen im August
Hierzu erhalten sie Anfang August Ablesekarten per Briefpost und werden aufgefordert, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Dazu steht eine briefliche wie auch eine elektronische Variante zur Verfügung. Weitere Instruktionen befinden sich auf der Ablesekarte.
Zählerstand muss gemeldet werden
Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen sind verpflichtet, den Zählerstand zu melden.
Bei ausbleibender Meldung behält sich die Wasserkorporation Kaltbrunn das Recht vor, eine Annahme aufgrund vorausgegangener Zeitperioden in Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang ausgestellte Rechnungen werden nur unter Verrechnung eines Unkostenbeitrages angepasst.
Alle fünf Jahre wird der Wassermesser durch einen Angestellten der Wasserkorporation kontrolliert und zugleich der Zählerstand aufgenommen.