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Kaltbrunn
16.07.2025
15.07.2025 14:43 Uhr

Infos zur Wasserzähler-Ablesung

Wasseruhr. (Themenbild)
Wasseruhr. (Themenbild) Bild: commons.wikimedia.org
Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen in Kaltbrunn sind verpflichtet, jährlich den Zählerstand des Wassermessers zu melden.

Die jährliche Ablesung der Wassermesser erfolgt im ganzen Versorgungsgebiet durch die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Verwaltungen.  

Ablesekarten kommen im August

Hierzu erhalten sie Anfang August Ablesekarten per Briefpost und werden aufgefordert, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Dazu steht eine briefliche wie auch eine elektronische Variante zur Verfügung. Weitere Instruktionen befinden sich auf der Ablesekarte.

Zählerstand muss gemeldet werden

Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen sind verpflichtet, den Zählerstand zu melden.

Bei ausbleibender Meldung behält sich die Wasserkorporation Kaltbrunn das Recht vor, eine Annahme aufgrund vorausgegangener Zeitperioden in Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang ausgestellte Rechnungen werden nur unter Verrechnung eines Unkostenbeitrages angepasst.

Alle fünf Jahre wird der Wassermesser durch einen Angestellten der Wasserkorporation kontrolliert und zugleich der Zählerstand aufgenommen.

Alle Eigentümerinnen/Eigentümer/Verwaltungen mit den Abonnements nummern 460.000.00 – 599.000.00 werden keine Ablesekarten erhalten.

Betroffen ist das östliche Gemeindegebiet und umfasst den Bereich Langweid, Wilen, Fabrik, Wengi , Hüebli , Wieden, Janahofstrasse sowie die Altwies und unmittelbar angrenzende Höfe und Berggebiete.

Diese Wassermesser werden turnusgemäss durch einen Angestellten der Wasserkorporation kontrolliert und abgelesen.

Der Verwaltungsrat dankt für die Mitarbeit.

Wasserkorporation Kaltbrunn, LinthSicht, Nr. 120/Juli 2025/Linth24