- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen sollen verboten werden. Die Idee lanciert hat die Zürcher Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). Ihre Parteikollegin und Nationalrätin Nina Fehr Düsel will sie im Herbst ins Parlament einbringen.
Der Kanton Zürich hat das Problem analysiert. Auch bei Minderjährigen würden «zunehmend Geschlechtsoperationen vorgenommen», schreibt die Gesundheitsdirektion. Sie habe die Versorgung umfassend geprüft, Massnahmen getroffen und Qualitätsstandards eingeführt.
Eltern müssen nicht gefragt werden
Doch der Spielraum der Kantone ist beschränkt. Ein Verbot solcher Eingriffe bei Kindern, die sogar ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt werden können, sei auf Kantonsebene nicht möglich. Der Kanton Zürich fordert den Bund daher auf, «eine gesetzliche Regelung beziehungsweise ein Verbot irreversibler Eingriffe bei Minderjährigen zu prüfen».
Auch sollte die Abgabe von sogenannten Pubertätsblockern «grundsätzlich nur im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Studien erfolgen».
Erst mit Volljährigkeit
Rickli begründet die Forderung so: «Minderjährige, die während der Adoleszenz ihre Geschlechtsidentität noch entwickeln, sollen vor Eingriffen geschützt werden, die sie später bereuen könnten. Erst mit 18 Jahren kann man wählen und abstimmen, heiraten, einen Mietvertrag abschliessen oder seinen Wohnort und weitere Lebensaspekte selber bestimmen.»
Deshalb sollten auch «sehr weitreichende Entscheidungen zu Geschlechtsanpassungen» erst mit der Volljährigkeit möglich sein.
Operation wegen Identitätskrise?
«Es ist höchste Zeit, dass wir uns in der Politik damit auseinandersetzen», sagt Nationalrätin Fehr Düsel im Tages-Anzeiger. Es sei normal, dass Jugendliche in der Pubertät oft Mühe mit ihrem Körper bekundeten und verunsichert seien. Eine solche «Identitätskrise» mit einem irreversiblen operativen Eingriff zu lösen, könne aber keine Lösung sein.