Im Zeitraum 2021/2022 wurden in den gemeindeeigenen Gebäuden Radon-Messungen durchgeführt worden. Dabei wurde der Referenzwert in mehreren Aufenthaltsräumen überschritten.
Gemäss Art. 166 Strahlenschutzverordnung (SR 814.501; StSV) sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, geeignete Sanierungsmassnahmen zu treffen, um die Radon-Konzentration unter den Referenzwert zu senken.
Lüftungen sollen Werte senken
In den ebenfalls betroffenen Gebäuden Bifang und Letzi sollen kontrollierte Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden.
In der Investitionsrechnung 2025 ist hierfür ein Betrag von Fr. 140'000 eingestellt worden. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Arbeitsvergaben erteilt.
Die Umsetzung ist vorgesehen im Sommer im Schulhaus Letzi und im Herbst im Bifang.
Mit den geplanten Sanierungen werden bis Ende 2025 sämtliche gemeindeeigenen Räume mit regelmässigem Aufenthalt unter dem Radon-Grenzwert zu liegen kommen.