1. Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Der Steueranspruch entsteht mit Beginn des Kalenderjahres und wird mit der Rechnungsstellung fällig.
Steuerpflichtig sind die natürlichen und die juristischen Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes sind.
Bei Neu-, Um- und Anbauten, für die noch keine Schätzung besteht, erfolgt ein Zuschlag zur geltenden Schätzung in der Höhe von 80 Prozent der Neu-, Um- und Anbaukosten.
Der Satz beträgt 0,8 Promille vom Verkehrs- bzw. Ertragswert. (Wie von der Bürgerversammlung am 4. April 2025 beschlossen.) Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, werden zum Satz von 0,2 Promille besteuert.
2. Kehrichtgebühren
- Kehrichtgebühr Haushalt (pro Wohneinheit):
Fr. 80.– plus MwSt. - Kehrichtgebühr Gewerbe:
Fr. 80.– plus MwSt.
3. Abwassergebühr
Für jedes Grundstück, aus welchem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) eingeleitet wird, ist jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. In dieser eingeschlossen sind die Kosten für die Beseitigung von nicht verschmutztem Abwasser.
Die Grundgebühr wird nach der zonengewichteten Grundstückfläche festgesetzt.
- Grundgebühr pro m2 zonengewichteter Fläche
Fr. 0.35 plus MwSt. - Schmutzwassergebühr pro m3 (tatsächlich verbrauchte Schmutzwassermenge)
Fr. 2.50 plus MwSt.
Ist der Frischwasserverbrauch nicht messbar, werden pro Wohneinheit pauschal Fr. 500.– plus MwSt. in Rechnung gestellt.
4. Anteil Waldeigentümer
Die Waldeigentümer leisten ihren Kostenanteil nach dem Ertragswert ihres Waldes.
Zur Anwendung kommt der Ansatz für die Waldregion 4 See (gemäss Festlegung durch das Kantonsforstamt = 1.7356 %).