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Leserbrief
Kanton
26.10.2020
26.10.2020 15:34 Uhr

«Initiative schafft Unschuldsvermutung de facto ab»

Laut Oliver Wick (r.) führt die Initiative zu einer Beweislastumkehr. Damit öffne man das Tor für erpresserische Klagen aus dem Ausland, mehr Bürokratie und hohe Kosten.
Laut Oliver Wick (r.) führt die Initiative zu einer Beweislastumkehr. Damit öffne man das Tor für erpresserische Klagen aus dem Ausland, mehr Bürokratie und hohe Kosten. Bild: Linth24 / ZVG Oliver Wick
Die Konzernverantwortungsinitiative gelangt am 29. November 2020 zur Abstimmung. Oliver Wick, Vizepräsident der Jungfreisinnigen des Kantons St.Gallen, hat diesbezüglich eine klare Meinung.

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) hat das richtige Ziel, verfolgt aber den falschen Weg. Solche Vorhaben müssen international abgestimmt sein, da sonst eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil von Schweizer Firmen stattfindet. Die UVI greift zu einem seltenen rechtlichen Mechanismus – der Beweislastumkehr. Damit würde die Unschuldsvermutung de facto abgeschafft.

Diese Initiative ebnet den Weg für erpresserische Klagen aus dem Ausland. Um diesen zu entgehen, müssten alle im Ausland tätigen Unternehmen ihre ganzen Lieferketten kontrollieren, was zu enormer Bürokratie und hohen Kosten führen würde. Die Initiative baut auf illusorischen Vorstellungen und weckt falsche Erwartungen. So sind die globalen Lieferketten mit tausenden Zulieferfirmen hochkomplex und liegen meist ausserhalb des Einflussbereiches der Auftraggeber. Die vagen Formulierungen im Initiativtext führen zudem zu massiver Rechtsunsicherheit.

Die Grosskonzerne sind für die Hälfte der Unternehmenssteuern, einen Viertel aller Jobs und einen Drittel unseres BIP verantwortlich. Nur weil einzelne Konzerne keine Verantwortung übernehmen, sollen nun alle Firmen unter einen Generalverdacht gestellt werden? Meine Antwort ist klar: NEIN!

Oliver Wick, Vizepräsident Jungfreisinnige Kanton St.Gallen