Ein Fan der Rapperswil-Jona Lakers wird das Heimspiel «seines» Klubs gegen den HC Davos am 1. November 2024 nicht so schnell vergessen. Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen ruft ihm schmerzhaft in Erinnerung, dass er im Bahnhof Rapperswil damals das Gesetz übertreten hatte.
Unkenntlich im Bahnhof
In der Unterführung zwischen den Gleisen 4 und 5 zog er sich einen roten Halsschlauch ins Gesicht – «bis über die Nase». Ausserdem verdeckte er mit der Kapuze seiner Jacke den oberen Teil seines Gesichts – mit der Absicht «sich unkenntlich zu machen». Dies ist weit mehr als Kavaliersdelikt. Der Fan wurde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Weil er auch die Verfahrensgebühren begleichen muss, kostet ihm der Vorfall 1050 Franken.
Anhänger des HC Lugano
Ein anderer Eishockeyfan muss sogar 1460 Franken bezahlen. Er verstiess mehrfach gegen das Sprengstoffgesetz. Als Anhänger des HC Lugano wurde er am 2. Februar 2025 in Benken erwischt, als er diverse verbotene Gegenstände mit sich führte. Gemäss Strafbefehl waren dies «2 Handlichtfackeln rot, 6 Bodenknaller schwarz, 4 Bodenknaller lila sowie ein Bodenknaller blau».
Kollege als Verkäufer
Diese Gegenstände habe er eine Woche zuvor bei einem nicht näher bekannten Kollegen für 55 Franken erworben. Im Strafbefehl heisst es weiter: «Zudem zündete der Beschuldigte in den letzten Jahren am 1. August, an Neujahr und an diversen Geburtstagspartys, jeweils an nicht näher bekannten Örtlichkeiten in der Schweiz, mehrfach – insgesamt mindestens zehnmal – eine Handlichtfackel und liess diese in seiner Hand abbrennen».
Wiederholungstäter
Ebenso zündete er bei einem Fanmarsch, mindestens ein Mal einen Bodenknaller – «im Wissen, dass es sich um einen verbotenen pyrotechnischen Gegenstand handelt.»
Busse von 810 Franken
Die Busse für diese Delikte beträgt 810 Franken. Dazu kommen 650 Franken Gebühren. Oder mit anderen Worten: Wo Rauch ist, ist auch Feuer.