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Kanton
03.06.2025
03.06.2025 16:57 Uhr

Kinderbetreuungsgeld einheitlich

Künftig regelt der Kanton St.Gallen die Förderung familien- und schulergänzender Kinderbetreuung einheitlicher. Die Details sind noch offen. (Archivbild)
Künftig regelt der Kanton St.Gallen die Förderung familien- und schulergänzender Kinderbetreuung einheitlicher. Die Details sind noch offen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/DPA/CHRISTOPH SOEDER
St.Gallens Kantonsrat genehmigte den Systemwechsel zu wohnortunabhängig einheitlicher Förderung von Kinderbetreuung. Zur Klärung von Fragen geht die Vorlage wieder zur Kommission.

Im Kanton St.Gallen werden die Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung künftig stärker vereinheitlicht. Der Kantonsrat ist am Dienstagnachmittag mit 89 gegen 20 Stimmen auf eine entsprechende Vorlage eingetreten. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP.

Grosse Unterschiede je nach Wohnort

Bisher existierten je nach Wohnort grosse Unterschiede. Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die für die Förderung vorgesehenen Mittel einsetzen. Einige vergünstigten die Betreuungskosten, andere weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungsschlüssel.

Je nach Wohnort profitierte deshalb eine Familie unterschiedlich. Dies wird sich nach dem Entscheid des Kantonsrats ändern. Künftig erhalten die Erziehungsberechtigten «ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen. Der Beitrag wird von der Rechnung des Betreuungsangebots abgezogen.

Die Gesuche sollen über eine möglichst einfache Informatiklösung abgewickelt werden. Auch künftig könnte es allerdings Unterschiede geben: Die Gemeinden dürfen nämlich zusätzliche Förderungen vorsehen.

Unklarheiten bei wichtigen Punkten

Die Vorlage ist allerdings noch nicht fertig beraten. Bei den Bedingungen für die Umsetzung gab es grosse Unstimmigkeiten. Strittig ist etwa die Frage, ab welchem Beschäftigungsgrad Förderbeiträge ausbezahlt werden sollen. Die Regierung schlug vor, dass Eltern gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten müssen. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 20 Prozent.

Umstritten war auch die Grundlage für die Kita-Tarife: Sollten sie nach dem Einkommen berechnet werden – oder gibt es eine Pauschale je Kind, wie die FDP-Fraktion vorschlug? Die Vorlage ging deshalb zurück in die vorberatende Kommission, die diese Punkte klären soll.

Keystone-SDA / Redaktion Linth24