Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» prüft im Auftrag des Kantonsrates, wie sich Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirkungsvoll fördern lassen. Hintergrund ist unter anderem, dass Schulen beim Eintritt von Kindern häufig mit fehlenden sozialen, sprachlichen oder weiteren Kompetenzen konfrontiert sind.
Die damit verbundenen Herausforderungen betreffen nicht nur die Kinder selbst, sondern belasten das ganze System «Schule und Kindergarten». Zudem ist die Zeit vor Schulbeginn für die Entwicklung des Kindes sehr wertvoll. In dieser Phase werden zentrale Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Beim Schuleintritt ist bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen.
Massnahmenpaket mit vier Elementen
Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Förderung von kleinen Kindern im Kanton weiter zu stärken, schlägt die Regierung ein umfassendes Massnahmenpaket vor. Dieses besteht aus den folgenden vier Elementen:
- Eine Angebotspflicht für Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und qualitativ adäquates Angebot der frühen Förderung;
- eine Konzeptpflicht für die Gemeinden zur Förderung der ganzheitlichen Betrachtung, der Vernetzung sowie der Abstimmung der Angebote innerhalb der Gemeinden;
- eine obligatorische Entwicklungsstanderhebung (motorisch, sprachlich, emotional, sozial und kognitiv) für alle im Kanton wohnhaften Kinder im dritten Lebensjahr;
- Besuchsempfehlungen bzw. (optionale) Besuchsobligatorien für Angebote der frühen Förderung auf Basis der Entwicklungsstanderhebung.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem Massnahmenpaket der Bereich der frühen Förderung wirksam weiterentwickelt und die sprachlichen, sozialen, motorischen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder im Kanton St.Gallen nachhaltig verbessert werden können – gerade auch im Hinblick auf das Gelingen des Schulstarts.
Zweiter Vernehmlassung bis Ende August 2025
Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» ist vom 23. Mai 2025 bis am 31. August 2025 in einer zweiten Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar.