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Kanton
13.05.2025

Zinssenkung für Covid-Kredite

Vom Corona-Lockdown war unter anderem die Gastronomie stark betroffen. (Symbolbild)
Vom Corona-Lockdown war unter anderem die Gastronomie stark betroffen. (Symbolbild) Bild: Unsplash / Markus Spiske
Per Ende März 2025 senkte der Bundesrat die Zinsen für Covid-19-Kredite auf 0,25 oder 0,75 Prozent. Per 1. Juni 2025 zieht der Kanton St.Gallen einheitlich mit 0,25 Prozent gleich.

Nach den im Juni 2024 bis März 2025 erfolgten Senkungen des Leitzinses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat der Bundesrat Ende März 2025 die Zinsen für Covid-19-Kredite auf 0,25 Prozent beziehungsweise 0,75 Prozent (Kredite über 5 Millionen Franken) gesenkt. Nun hat auch die St.Galler Regierung die Zinssätze für Kredite aus den kantonalen Programmen neu festgelegt.

Verzinsung einheitlich von 1,5 auf 0,25 Prozent

Sowohl auf den durch Solidarbürgschaften besicherten Krediten aus dem Programm «Ergänzende Kredite in Folge des Coronavirus» als auch auf den Krediten aus dem Härtefallprogramm wird die Verzinsung per 1. Juni 2025 einheitlich auf 0,25 Prozent (bisher: 1,5 Prozent) angepasst. Damit entspricht die Verzinsung der Kredite zum Zeitpunkt des Entscheides neu dem SNB-Leitzins.

Unveränderte Rückzahlungsmodalitäten

An den allgemeinen Rückzahlungsmodalitäten ändert sich für die Kreditnehmenden mit dieser Zinsanpassung nichts. Die Kredite stehen den Unternehmen unverändert für die ursprünglich festgelegte Laufzeit zur Verfügung. Die Regierung erachtet eine Zinssenkung wie beim Bund als sachgerecht. Diese trägt zur Gleichbehandlung der betroffenen Kreditnehmenden bei und stärkt das Vertrauen in die kohärente Kreditpolitik von Bund und Kanton.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24