Am 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat Kaltbrunn das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung erlassen. Der Erlass wurde vom 17. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Infolge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangt das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung Rechtskraft und wird per 1. April 2025 in Vollzug gesetzt.