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18.04.2025
19.04.2025 07:12 Uhr

Bedenken wegen Spital Wetzikon

Die Bevölkerung stimmt im Juni bzw. November über den 50-Millionen-Kredit ab.
Die Bevölkerung stimmt im Juni bzw. November über den 50-Millionen-Kredit ab. Bild: Zürioberland24 / GZO, Deborah Spinelli
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden sind Bubikon und Rüti weniger euphorisch was die Wahl des neuen Verwaltungsrat für das Spital Wetzikon angeht.

Am 16. April hat die Findungskommission der GZO-Aktionärsgemeinden in einer ausserordentlichen Sitzung einen neuen Verwaltungsrat gewählt (wir berichteten).

Während der Grossteil der Aktionärsgemeinden voll des Lobs ist, sehen die Gemeinden Bubikon und Rüti die Sache weniger euphorisch. 

«Die Gemeinden Bubikon und Rüti unterstützen die Neubesetzung des Verwaltungsrats der GZO Spital Wetzikon AG. Die grossen Herausforderungen bleiben aber bestehen, und die neue Crew muss bald Antworten auf bisher offene Fragen liefern.»

Das neu bestellte Gremium überzeuge durch medizinisches und betriebswirtschaftliches Know-How, Erfahrung sowie eine gute Vernetzung und könne damit einen erweiterten Blickwinkel einbringen, halten die beiden Aktionärsgemeinden Bubikon und Rüti fest.

Neuer VR-Präsident war vorher Berater der Aktionärsgemeinden

Zum neuen Verwaltungsratspräsidenten ist Andreas Mika gewählt worden. «Dass er diese schwierige Aufgabe übernimmt, begrüssen die Gemeinden Bubikon und Rüti: Er ist aufgrund seiner bisherigen Beratungstätigkeit für den Ausschuss der GZO-Aktionärsgemeinden gut mit dem Thema vertraut.»

Allerdings, so die beiden Gemeinden, hätte Mika früher in den Ausstand treten sollen, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.

Unbeantwortete Fragen

Im Vergleich zu den anderen Aktionärsgemeinden schätzen Bubikon und Rüti die künftige Entwicklung der GZO Wetzikon Spital AG wesentlich pessimistischer ein:

Mit dem zusätzlichen Kapital von 50 Millionen Franken – das die GZO von den Aktionärsgemeinden beantragt – sei keineswegs sichergestellt, dass ein Konkurs abgewendet werden kann. Ohne Zustimmung der Gläubiger zum vorgeschlagenen Schuldenschnitt von rund 70% sei die Investition der Gemeinden überflüssig. «Selbst wenn eine Sanierung gelingt, ist es fraglich, ob und wie ein nachhaltig wirtschaftlicher Betrieb des Spitals sichergestellt werden kann», so die beiden Gemeinden. Auch verbleibe die zentrale und ungeklärte Frage, was mit dem unvollendeten Spital-Neubau passieren soll.

Spitalverbund ein «Wunschdenken»

Darüber hinaus werde ein Spitalverbund mit anderen Spitälern als konkrete Perspektive dargestellt. Dem sei aber nicht so: Nach Ansicht der Gemeinden Bubikon und Rüti handle es sich beim Szenario Spitalverbund um ein «Wunschdenken» des Spitals Wetzikon. 

Weiter weisen die beiden Gemeinden daraufhin, dass der Kanton für die Planung und Finanzierung der Spitäler zuständig sei. Für die Gemeinden gelte es, die kommunalen Aufgaben Langzeitpflege und Rettungsdienst sicherzustellen.

Zürioberland24/bt