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Kanton
27.02.2025
27.02.2025 09:03 Uhr

Regierung gegen SVP-Initiative

2016 war die "Durchsetzungsinitiative" der SVP an der Urne mit 59 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden. Die SVP wollte damit unter anderem die Härtefallklausel bei Ausschaffungen streichen. (Archivbild)
2016 war die "Durchsetzungsinitiative" der SVP an der Urne mit 59 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden. Die SVP wollte damit unter anderem die Härtefallklausel bei Ausschaffungen streichen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die SVP wollte, dass die Härtefallklausel bei Landesverweisungen aufgehoben und der Pflichtverteidiger gestrichen wird. Die Regierung findet das falsch.

Im Kanton St. Gallen seien neue Stellen bei den Gerichten geschaffen worden, schrieb die SVP-Fraktion zu ihrem Standesbegehren. Ein grosser Teil des Aufwands, mit dem diese Stellen begründet würden, werde durch den "strafrechtlichen Umgang mit der Ausländer- und Flüchtlingskriminalität" verursacht.

Deshalb brauche es Anpassungen im Strafrecht, um Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Justizvollzug zu entlasten. Konkret solle beim Bund die Härtefallklausel bei Landesverweisungen wie auch die notwendige Verteidigung gestrichen werden und Landesverweisungen per Strafbefehl zugelassen werden.

Kein Automatismus

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie erinnert an die Ausschaffungsinitiative der SVP, in der ein Automatismus bei Landesverweisungen verlangt wurde.

Diese Forderung sei aber im Konflikt mit rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung und dort mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit gestanden. Weiter wären damit Menschenrechtsgarantien sowie das Völkerrecht verletzt worden.

Deshalb sei die Härtefallklausel eingeführt worden. Dort gebe es für Gerichte einen gewissen Ermessensspielraum. 2023 habe es im Kanton St. Gallen 72 Verurteilungen mit einer Landesverweisung gegeben. In 34 weiteren Fällen sei in Anwendung der Härtefallklausel darauf verzichtet worden.

Mit den Forderungen im Standesbegehren würden die rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung nicht mehr eingehalten, fasst die Regierung zusammen. Zudem sei zu erwarten, dass der gewünschte Entlastungseffekt für die Strafbehörden "ins Gegenteil umschlägt". Der Kantonsrat entscheidet in einer der kommenden Sessionen, ob der Vorstoss überwiesen wird.

Keystone-SDA