Im Kanton St.Gallen wird derzeit über eine mögliche Neuausrichtung der Denkmalpflege diskutiert. Dabei wird ein Blick auf die Reformansätze im benachbarten Thurgau geworfen, der eine Reduktion des Inventars an geschützten Objekten vorsieht.
Während die St. Galler Regierung ähnliche Elemente in Betracht zieht, bleibt der Fokus auf der kontinuierlichen Aktualisierung der Bestände und der Unterstützung der Gemeinden, anstatt eine drastische Reduktion der Schutzobjekte vorzunehmen.
Reformen im Vergleich
Die Thurgauer Reform umfasst drei Massnahmenpakete: eine Reduktion des Inventars an erhaltenswerten Bauten, eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie eine Überprüfung der Ortsbilder im Kanton.
Das Ziel ist, weniger Objekte zu schützen, dafür aber die tatsächlich schützenswerten Bauten besser zu bewahren.
Im Vergleich dazu hat St.Gallen mit dem Planungs- und Baugesetz von 2016 und dem Kulturerbegesetz von 2018 bereits ähnliche Massnahmen eingeführt.
Die Gemeinden haben die Wahl
Der Kanton bietet den Gemeinden die Wahl zwischen einem Modell mit Schutzinventar und dem Modell des eigentümerverbindlichen Schutzes durch Schutzverordnungen. Bisher haben sich viele Gemeinden für das bewährte Modell der Schutzverordnung entschieden.
Regierung setzt auf Aktualisierung
Die Regierung von St.Gallen sieht eine Reduktion der geschützten Objekte nicht als zielführend an. Stattdessen wird eine ständige Aktualisierung der Inventare und eine bessere Unterstützung der Gemeinden durch die kantonale Denkmalpflege angestrebt.
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde im letzten Quartal 2024 mit einem Projekt zur Inventarisierung von Einzelobjekten gestartet.
Begrenzte personelle Mittel
In Bezug auf die Ressourcensituation zeigt sich die kantonale Denkmalpflege mit begrenzten personellen Mitteln konfrontiert. Trotz einer vereinfachten Bewilligungspraxis bei Solaranlagen ist die Belastung für das Personal weiterhin hoch.