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Leserbrief
Kanton
10.10.2019
10.10.2019 06:03 Uhr

Kantonsräte wehren sich gegen Steueramt

Christopher Chandiramani, Kantonsrat SVP, Rapperswil-Jona
Christopher Chandiramani, Kantonsrat SVP, Rapperswil-Jona Bild: Linth24 / ZVG
Das Amt als Kantonsrat entspricht einem 20%-Job. Dafür erhalten die Politiker pro Jahr 5'000 - 7'000 Franken. Das Steueramt möchte die Politiker zusätzlich belasten. Dagegen wehren sich Kantonsräte.

Kantonalpolitik ist mehrheitlich Idealismus. Das Einkommen als Kantonsrat von CHF 5'000 bis 7'000 Franken deckt gerade ein SBB-Generalabonnement und die Verpflegung an den Sessionen und Delegiertenversammlungen ab. Bei einer zusätzlicher Besteuerung legt man sogar drauf.

Nun kommt das Steueramt wie eine Meereskraake mit vielen langen Armen und greift in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam mit anderen Kantonsräten werfe ich der Regierung und Verwaltung vor, dass sie Steuern erheben ohne die genaue Rechtsgrundlagen geprüft zu haben. Mit dem Vorstoss beabsichtige ich, die Bürgerinnen und Bürger (Steuerzahler) vor Behördenwillkür zu warnen und zu schützen.

St. Galler Kantonsräte verlangen Geld zurück

Im Frühjahr hat die kantonale Steuerverwaltung in einer Hauruck-Übung die Mitglieder des St. Galler Kantonsrats für die Jahre 2016-2018 nachveranlagt. Neu wird die Entfernungsentschädigung von 70 Rappen pro Kilometer zum Einkommen dazugezählt und ist steuerpflichtig. Basis sei ein Bundesgerichtsentscheid vom Jahr 2018, welcher den Kanton Graubünden betrifft. Diese Nachveranlagung ist jedoch nichts rechtens, denn gemäss St. Galler Steuergesetz Art. 199 können bereits rechtskräftige Steuerveranlagungen nur abgeändert werden (Nachsteuern), wenn eine steuerpflichtige Person absichtlich Einkommen und/oder Vermögen verheimlicht hat. Das ist hier nicht der Fall. Die unvollständigen Lohnausweise wurden jahrelang vom Personalamt falsch erstellt, und den Mitgliedern des Kantonsrats zur Weiterleitung ans Steueramt übergeben.

Zusammen mit der SVP-Fraktion habe ich in der Septembersession eine Motion eigereicht, welche die neue Praxis wieder korrigiert. Zudem muss zwingend bei jeder Überführung von Bundesrecht (oder Gerichtsentscheiden) ins kantonale Recht der Gesetzgebungsprozess gemäss Kantonsverfassung und Ratsreglement eingehalten werden. Dies heisst, dass die Regierung eine Botschaft schreiben und eine Kommission bestellen muss. Nach den Beratungen in der Kommission muss das Geschäft dem Plenum des Kantonsrats zur Abstimmung vorgelegt werden. Es gilt die Gewaltentrennung zu beachten.

Unglücklich ist auch der Vergleich mit dem beschränkten Pendlerabzug. Die Fraktions- und Kantonsratssitzungen in der Hauptstadt St. Gallen sind Pflichtveranstaltungen für Vertreterinnen und Vertreter mit regionalem Wohnsitz (je nach Einwohnerzahl eines Wahlkreises). In der Privatwirtschaft wählen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job und ihren Wohnort selbst und freiwillig aus.

Christopher Chandiramani, Börsenanalyst und SVP-Kantonsrat