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Kaltbrunn
21.01.2025

Waldareal im Neufeld abgrenzen

Karte zur Abgrenzung des Waldareals im Bereich der Bauzone Neufeld in Kaltbrunn mit neuer Waldgrenze (rot durchgezogen).
Karte zur Abgrenzung des Waldareals im Bereich der Bauzone Neufeld in Kaltbrunn mit neuer Waldgrenze (rot durchgezogen). Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Kaltbrunn
Beim Kaltbrunner Gebiet Neufeld ist südlich des Dorfbachs die Waldgrenze entlang der Bauzone durchgehend festzulegen. Der Gemeinderat hat dazu die öffentliche Mitwirkung gestartet.

Als vorbereitende Massnahme für die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung ist vorgängig das Mitwirkungsverfahren zur Waldfeststellung Detailplan Nr. 5a Neufeld durchzuführen. Der Planungsbericht und der Detailplan wurden durch das Kantonsforstamt vorgeprüft.

Nach erfolgter Mitwirkung erlässt das Kantonsforstamt die Waldfeststellung Neufeld anhand des Detailplans Nr. 5a. Dieser Erlass ist Bestandteil der nachfolgenden Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung.

Formelle Nachführung ohne materielle Auswirkungen

Im Gebiet Neufeld wird daher die Waldgrenze mit dem neuen Detailplan 5a festgelegt, weil die Waldgrenzen südlich des Dorfbaches im Gebiet Neufeld entlang der Bauzone noch nicht durchgehend festgesetzt wurden. Somit handelt es sich um eine formelle Nachführung ohne materielle Auswirkungen für die Grundeigentümerschaft. Für die betroffene Grundeigentümerschaft wird durch die Waldfeststellung die Rechtssicherheit gestärkt. Da der Wald in seiner heutigen Ausdehnung entlang der Bauzone gesichert wird, bleibt die Bebaubarkeit der Grundstücke unverändert.

(E-)Mitwirkung bis noch bis 31. Januar 2025

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wird vom 17. Januar bis zum 31. Januar 2025 durchgeführt. Eingaben können auf www.mitwirken-kaltbrunn.ch registriert oder der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, abgegeben werden. Die Unterlagen liegen elektronisch auf der Mitwirkungsplattform und physisch im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, auf.

Das Mitwirkungsverfahren bezweckt im Grundsatz die Beteiligung der Bevölkerung und weitere Interessenskreise an öffentlichen Planungsvorhaben zu deren breiteren Akzeptanz und Projektverbesserung. Es sind in diesem Verfahrensabschnitt lediglich Einwendungen und (noch) keine Einsprachen (Rechtsmittel) möglich.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24