Nachdem gegen die Genehmigung des Sondernutzungsplans Flibach Abschnitt km 0.000 – km 0.640 (GN10), Festlegung Gewässerraum, durch das Bau- und Umweltdepartement St.Gallen sowie gegen die Einsprache-Entscheide des Gemeinderates kein Rekurs erhoben wurde, hat der Gemeinderat den Vollzugsbeginn des Sondernutzungsplans auf den 1. Dezember 2024 festgelegt.
Weesen
07.01.2025
07.01.2025 17:02 Uhr
Flibach-Gewässerraum festgelegt

Auf dem untersten Abschnitt des Weesner Flibachs ist nun der Gewässerraum samt Baulinien ausgeschieden. (Archivbild)
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Gemeinde Weesen
Da beim Sondernutzungsplan Flibach im Abschnitt km 0.000 – km 0.640 (GN10) zur Festlegung des Gewässerraums nicht rekurriert wurde, startete der Gemeinderat Weesen den Vollzug.