Die Schweizerische Flüchtlingshilfe nennt auf ihrer Webseite bei den Fluchtgründen Widerstand gegen die Regierung oder die syrische Armee an erster Stelle. Allerdings drohe in Syrien ebenso verfolgt zu werden, wer die Regierung unterstützt (Verfolgung durch regimekritische Gruppierungen) oder wer religiösen oder ethnischen Minderheiten angehört.
Dürfen Geflüchtete in der Schweiz bleiben?
Wer schon einen Entscheid hat, für den oder die ändert kurzfristig nichts. In den 26'826 Asylverfahren, die seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 in der Schweiz entschieden wurden, wurde in den meisten Fällen Schutz zugesprochen. Allerdings wurde nicht bei allen Betroffenen eine individuelle Verfolgung festgestellt.
Vorläufige Aufnahme
Vorläufige Aufnahme heisst dagegen, die Betroffenen durften in der Schweiz bleiben, weil eine Rückreise oder zwangsweise Rückführung nach Syrien nicht zulässig waren (z.B. weil in Syrien Folter oder Tod drohten), nicht zumutbar (z.B. aus humanitären Gründen) oder weil sie praktisch nicht möglich waren (z.B. weil keine Flugverbindungen bestanden).
Rückkehr bei Stabilisierung
Zurück muss vorerst ohnehin niemand, aber in Zukunft ist das denkbar, sofern sich Syrien stabilisiert.