Vor allem in Notzeiten wurde Katzen- und Hundefleisch gegessen. Dazu Historiker Walter Schläpfer im Buch «Geschichte von Appenzell Ausserrhoden»: «In den Jahren 1816/17 erlebte die Ostschweiz die letzte grosse Hungersnot. Diese war drückend und anhaltend, zumal gleichzeitig eine scharfe Wirtschaftskrise als Folge von Handelshemmnissen und Teuerung zu gravierender Arbeitslosigkeit führte.»
«Im Herbst stauten sich Scharen von Bettlern vor den Häusern wohlhabender Mitbürger. Kinder wurden ins Freie getrieben und angehalten, sich von Kräutern und Wurzeln zu ernähren. Und selbstverständlich, dass das Fleisch von Hunden und Katzen gierig verzehrt wurde», heisst es dort weiter.
Alltägliches Speiseangebot
Auch rund hundert Jahre nach der grossen Hungersnot von 1816/17 war der Verzehr von Katzen- und Hundefleisch alltäglich. Mit einem Inserat in der Vorderländer Zeitung «Appenzeller Anzeiger» lud Wirtin Marie Heller ergebenst zum Katzenschmaus in ihre Wirtschaft Sonne im Weiler Untern (Heiden) ein.
Auch in den beiden Wolfhäldler Restaurants Löwen und Sonne sowie im Ochsen in Reute und in vielen anderen Beizen gehörte der Katzenschmaus zum herbstlichen Speiseangebot. In den Herbst- und Wintermonaten erschienen in vielen damaligen Zeitungen regelmässig Inserate von Restaurants mit Einladungen zum Katzenbraten.
Auch heute erlaubt
Gemäss Internet ist in der Schweiz der Verzehr von Hunde- und Katzenfleisch auch heute grundsätzlich erlaubt, sofern es sich um eigene Tiere handelt. Anders in westeuropäischen Staaten wie etwa in Deutschland, wo die Schlachtung von Hunden und Katzen seit 1986 verboten ist.