Die 13 Forderungen des Stadtrats
Alle 13 Gegendarstellungs-Forderungen des Stadtrats bezogen sich auf das in Rapperswil-Jona verteilte Linth24-Magazin.
In diesem Magazin waren die Berichte aus dem Onlineportal Linth24 zusammengefasst. Was also im Magazin stand, war zuvor Online schon publiziert worden.
Der Stadtrat verlangte sogar noch, auf welchen Seiten die Gegendarstellungen im nächsten Magazin zu platzieren sind. Hätte Linth24 z.B. auf Seite 20 über die Gemeindewahlen in Gommiswald berichtet, hätte auf dieser Seite, völlig zusammenhanglos, z. B. eine Gegendarstellung zur Badi Lido in Rapperswil veröffentlicht werden müssen. Eine Forderung, die leicht erkennbar nur darauf abzielte, das Linth24-Magazin zu schädigen.
Zur besseren Lesbarkeit sind die vom Stadtrat geforderten Gegendarstellungen nachfolgend gekürzt. Und jeweils kommentiert. (Originalforderungen siehe vorstehendes PDF)
Herauszuheben ist noch: Zum China-Deal hat der Stadtrat während des laufenden Rechtsverfahrens vor dem St. Galler Verwaltungsgericht sechs Forderungen gestellt (Nr. 8 bis 13). Nach dem Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2024 sind praktisch alle stadträtlichen Forderungen dahingefallen oder stellen sich als falsch heraus.
Stadtrats-Forderung Nr. 1:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass der Stadtrat aus Frust verkündet habe, die Badi abzureissen, trifft nicht zu. Der Entscheid war die Folge des baulichen Zustands der Badi.»
Linth24 stellt klar: Der Stadtrat hat zur Gefährdung der Badi keine einzige statische Berechnung vorgelegt. Es gab faktisch nur Briefe von anonymen Verfassern. Und der Stadtpräsident sagte öffentlich, beim Abriss der Badi sitze er persönlich auf den Bagger. Was er kaum aus purer Freude tun wollte.
Stadtrats-Forderung Nr. 2:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, das Schwimmbecken der Badi Lido sei nie defekt gewesen und habe problemlos aufgefüllt werden können, trifft nicht zu. Es musste jährlich im Rahmen des betrieblichen Unterhalts repariert werden.»
Exakt dies hat Linth24 geschrieben. Eine Gegendarstellung dazu macht weder Sinn, noch ist sie berechtigt.
Stadtrats-Forderung Nr. 3:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, der Kanton habe die Bewilligung für die Badi jährlich anstandslos erteilt, trifft nicht zu. Der Kanton erteilte sie nur unter strengen Auflagen (u.a. Beschränkung Besucherzahl…)»
Linth24 hat ist im Besitz der «anstandslosen» Badi-Bewilligungen in Form eines wenige Zeilen umfassenden Mails. Die Aussage von Linth24 war korrekt. Zur Besucherbeschränkung: Sie hat der Stadtrat mit seinem von ihm den Bürgern willkürlich geschenkten Gratiseintritt in die Badi selbst verursacht. Was also soll durch Linth24 berichtigt werden?
Stadtrats-Forderung Nr. 4:
«Die Behauptung, dass die Liegeflächen von Frei- und Seebad (im neuen Lido-Projekt) gemäss Bundes-Grundlagen nicht addiert werden könnten, trifft nicht zu. Die von Linth24 erwähnten Grundlagen des Bundesamtes für Sport sind für die Badi Lido nicht anwendbar.»
Gemäss den Bädergrundlagen des Bundes dürfen die Flächen verschiedener Bäder und Anlagen nicht addiert werden (Kap. 12, Seite 102). Ausserdem fragt sich, weshalb sich der Stadtrat von Rapperswil-Jona das Recht herausnimmt, die schweizweit befolgten Bädergrundlagen des Bundes für das Projekt Badi Lido als «nicht anwendbar» zu erklären. Und weshalb soll Linth24 dazu eine Gegendarstellung publizieren?
Stadtrats-Forderung Nr. 5:
«Linth24 schrieb, der Stadtrat habe im Sportstättenplan geschrieben, gemäss den Ingenieuren müsse das Eisstadion in 15 Jahren abgerissen werden. Der Stadtrat hält fest: Die Ingenieure schrieben, dass die Lebensdauer der Halle kürzer ist als der bautechnische Zustand und sie auf rund 15 bis 20 Jahre geschätzt werde.»
Was der Stadt hier fordert, ist gänzlich unklar. Tatsache ist: Im Sportstättenplan vom 7. Juni 2022 schrieb der Stadtrat auf Seite 28: «Die Betriebszeit des heutigen Stadions wird mit maximal 15 Jahren angegeben.» Genau das schrieb Linth24. Zu berichtigen gibt es da nichts.
Stadtrats-Forderung Nr. 6:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass der Sportstättenplan des Stadtrats irreführend sei, indem er das Eisstadion abbrechen wolle, trifft nicht zu. Der Stadtrat hat nie gesagt, dass er das Stadion abbrechen will.»
Nochmals: Im vom Stadtrat herausgegeben Sportstättenplan steht: «Die Betriebszeit des heutigen Stadions wird mit maximal 15 Jahren angegeben.» Das hat Linth24 richtig zitiert. Was soll berichtigt werden?
Stadtrats-Forderung Nr. 7:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass Stadtpräsident Stöckling dem Komitee ‹BWZ im Stadtzentrum› versprochen habe, dass er fürs BWZ eine Standortabklärung durchführe, trifft nicht zu. Stöckling hielt fest, dass der Stadtrat zeitnah einen Beschluss fällen werde, ob er auf eine Standortdiskussion eintrete.»
Linth24 stellt klar: Das Versprechen des Stadtpräsidenten wurde in einer Medienmitteilung veröffentlicht und ist auf auf bwz-im-zentrum.ch seit 2020 publik. Es wurde vom Stadtpräsidenten bisher nie widerlegt. Damit stellt sich folgende Frage: Ist es statthaft, nach Jahren plötzlich eine neue Version aufzutischen und dazu obendrein noch eine Gegendarstellung zu verlangen?
Stadtrats-Forderung Nr. 8:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass beim Landverkauf an die Sinoswiss das fakultative Referendum unterlaufen wurde, trifft nicht zu...»
Gemäss dem St. Galler Verwaltungsgericht hat der Stadtrat beim Landverkauf an die chinesische SinoSwiss das Referendum auf Basis «willkürlicher» und «nicht haltbarer» Grundlagen mutmasslich unterlaufen. Was soll Linth24 hier also berichtigen?
Stadtrats-Forderung Nr. 9:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass der Stadtrat kurz vor dem Landverkauf eine Landschätzung bestellt habe, trifft nicht zu. Die Schätzung vom 20. April 2021 erfolgte … gemäss der Verordnung zur Grundstückschätzung.»
Glaubt der Stadtrat wirklich, es glaube ihm jemand, dass besagte Schätzung vom 20. April zehn Jahre (!) nach der alten Schätzung ohne stadträtliches Zutun zufällig 1 (!) Tag vor dem Vertragsabschluss mit der China-Firma vom 21. April, einfach so, hereinflattert ist?
Stadtrats-Forderung Nr. 10:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass der Stadtrat die Volksmitsprache zum Landverkauf auf Basis einer Vermutung (aus)gebremst habe, trifft nicht zu...»
Der Verkaufsbeschluss des Stadtrats basierte nicht nur auf einer «Vermutung», wie Linth24 zurückhaltend schrieb, sondern, gemäss Gericht noch viel schlimmer, auf «willkürlichen» und «nicht haltbaren» Grundlagen. Was also soll Linth24 berichtigen?
Stadtrats-Forderung Nr. 11:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass beim Landverkauf der Stadt an die Sinoswiss Volksrechte übergangen worden seien, trifft nicht zu. …»
Siehe vorstehende Entgegnung Forderung 10. Was soll berichtigt werden?
Stadtrats-Forderung Nr. 12:
«Die Unterstellung im Linth24-Magazin, wonach jemand den Stadtrat vor sich hertrieb und … am Landverkauf ‹verdient› habe, trifft nicht zu.»
Linth24 hält es anhand der mysteriösen Fakten rund um den China-Deal nach wie vor für möglich, dass Dritte auf den Landhandel drängten oder daran verdienten. Denn noch immer ist unbekannt, wie der Deal ins Stadthaus kam.
Stadtrats-Forderung Nr. 13:
«Die Behauptung im Linth24-Magazin, dass der Landverkauf gemäss Stadtpräsident Stöckling nicht mehr zu verhindern sei, trifft nicht zu. Herr Stöckling hat lediglich gesagt, dass die eingereichte Beschwerde (Raetzo) kein ordentliches Rechtsmittel sei, welches den Landverkauf unmittelbar verhindern könne.»
Stadtpräsident Martin Stöckling sagte am 2. November 2023 in der Linth-Zeitung, die Beschwerde Ratzo könne den Landverkauf «unmittelbar nicht verhindern». Genau das schrieb Linth24. Und jedermann weiss heute, dass es die Beschwerde Raetzo war, die den Stadtrat zur Vernunft brachte und damit den China-Deal verhinderte. Was soll Linth24 berichtigen?