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Kanton
31.08.2024
28.09.2024 11:32 Uhr

Strom wird massiv billiger

Gebäude der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) an der Werkstrasse in Jona.
Gebäude der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) an der Werkstrasse in Jona. Bild: zVg/momo FOTOSTUDIO GmbH
In Rapperswil-Jona senkt das Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil die Strompreise ab 2025 um 6 Prozent. Und auch für andere Gemeinden im Kanton wird Strom billiger.

Für Gemeinden, die von der St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) bedient werden, sinken die Preise um 6.3%.

Dank einer stabilen Versorgungslage und einem milden Winter 2023/24 haben sich die Preise an den Energiemärkten weiter entspannt. Dies teilte die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK), welche Haushalte und Unternehmen im Kanton St. Gallen und in beiden Appenzell mit elektrischer Energie versorgt, am Freitag mit.

Der Energiepreis für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt werde von 17,67 Rappen pro Kilowattstunde im Jahr 2024 auf 15,94 Rappen pro Kilowattstunde kommendes Jahr sinken, so die SAK weiter. Gegenüber 2024 dürfte die Stromrechnung knapp 6,3 Prozent tiefer ausfallen.

Ebenfalls weniger kostet der Strom, der vom Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) geliefert wird. Hier sinken die Preise um 6%.

Ende August hat der Verwaltungsrat der EWJR die Strompreise für das Jahr 2025 festgelegt. Der Strompreis für einen typischen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 Kilowattstunden sinkt im Durchschnitt von 28.0 auf 26.2 Rappen pro Kilowattstunde. Dies führt zu Einsparungen von etwa 85 Franken pro Jahr.

Über alle Kundengruppen hinweg betrachtet, sinken die Strompreise der EWJR in der Grundversorgung um durchschnittlich 6 %. Die Strompreise bestehen aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und Abgaben. Gründe für die Preissenkungen sind primär tiefere Energiebeschaffungspreise und geringere Zuschläge für die Netznutzung auf das Kalenderjahr 2025 hin.

Tiefere Energiepreise in der Grundversorgung

Für die Komponente Energie sinken die Preise in der Grundversorgung infolge tieferer Beschaffungskosten um rund 6 % auf durchschnittlich 12.7 Rp./kWh.

Das Standardprodukt EWJR ÖKOPOWER, das aus 100 % erneuerbarer Energie besteht, wird für die Haushaltskunden um durchschnittlich 7 % günstiger. Der Arbeitspreis sinkt im Hochtarif auf 13.1 Rp./kWh und im Niedertarif auf 12.4 Rp./kWh.

Kosten für die Netznutzung sinken teils deutlich

Die Preise für die Nutzung des Verteilnetzes sinken im Niederspannungsnetz um 9 % auf neu durchschnittlich 10.1 Rp./kWh. Dabei werden die Kosten für Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzes von Swissgrid um 0.2 Rp./kWh auf neu 0.6 Rp./kWh gesenkt. Der von Swissgrid erhobene Zuschlag für die Stromreserven im Winter sinkt sogar um 1.0 Rp./kWh auf neu 0.2 Rp./kWh. Die eigentlichen Arbeitspreise des Niederspannungsnetzes müssen infolge höherer eigener Kosten sowie ungedeckter Kosten aus Vorjahren um rund 3 % auf neu 7.2 Rp./kWh erhöht werden. Die Grund- und Leistungspreise bleiben unverändert.

Für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh und Anschluss am Niederspannungsnetz (Preis Niederspannung I) steigt der durchschnittliche Arbeitspreis der Netznutzung um 3 % auf neu 8.8 Rp./kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Im Mittelspannungsnetz können die Netznutzungspreise um rund 19 % auf neu durchschnittlich 5.7 Rp./kWh gesenkt werden. Dies begründet sich primär mit den gesunkenen Kosten für Systemdienstleistungen und Stromreserve. Die Arbeitspreise können um rund 6 % auf 2.5 Rp./kWh reduziert werden. Die Grund- und Leistungspreise bleiben unverändert.

Stabile Abgaben an Bund und Stadt

Die Bundesabgaben zur Förderung von erneuerbaren Energien betragen weiterhin 2.3 Rp./kWh. Die Abgaben an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1 Fr./Monat.

Die Festlegung der Strompreise für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Strompreise für das kommende Jahr bis spätestens Ende August zu veröffentlichen, und dürfen diese während des Jahres nicht anpassen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft, ob die Strompreise angemessen sind. Zudem reguliert sie den zulässigen Gewinn in der Grundversorgung unabhängig von den Strompreisen. Dies bedeutet, dass die EWJR auch bei höheren Strompreisen keinen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften darf.

Preisblätter

Die Preisblätter der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG sind auf www.ewjr.ch/strompreise abrufbar.

MAL/sda, Linth24