Mit den seit 1. Januar 2021 geltenden «Richtlinien Vereinsbeiträge» unterstützt die Gemeinde Vereine und Organisationen, welche sich in Kaltbrunn gemeinnützig engagieren. Seitdem durften einige Vereine während der Legislatur 2021–2024 Beiträge entgegennehmen.
Neuprüfung von Beiträgen
Auf die Legislatur 2025–2028 werden die Beiträge erneut geprüft. Es gilt wiederum eine Antragspflicht: Vereine, welche noch kein Gesuch eingereicht haben, können das Gesuch herunterladen unter www.kaltbrunn.ch.
Die Gesuche sind bis 30. September 2024 abzugeben.