Die Joner Gartenkennerin schreibt an Linth24: «Kirschlorbeer darf ab 1. September 2024 in der gesamten Schweiz nicht mehr gepflanzt werden. Die Bundesbeamten sagen, dass er sich zu stark ausbreite.
Verboten wird auch der lila Sommerflieder. Er wurde bis vor Kurzem noch hochgelobt als Schmetterlingspflanze. Bis die Beamten bemerkten, dass die Sommervögel die Pollen des Flieders gar nicht aufnehmen können und daher für diese wertlos sind. Aus diesem Grund und weil er sich zudem gut versamt, wird er nun definitiv verboten.
Auch die Palme kommt dran
Ab nun gelten diese zwei Pflanzen, der Kirschlorbeer und der lila Flieder, auf einmal als Neophyten. Also als verbotene Pflanzen, die schädlich sein sollen.
Ebenfalls auf der Neophyten-Liste sind neu die Tessiner Palme und der Blauglockenbaum.
Die Tessiner Palme gibt es hauptsächlich im Tessin. Das Verbot gilt jedoch gesamtschweizerisch. Die starke Ausbreitung durch Samen bringt sie auf diese Verbotsliste.
Blauglockenbaum am Pranger
Oder: Haben Sie je in grossen Mengen Blauglockenbäume (Paulownie) bei uns gesehen? Nein? Ich auch nicht.
Der Baum sei aber auch gefährlich, da er die heimische Flora verdränge. Dabei ist er Trockenresistent und bringt eine gute Holzqualität.
Verbot über Verbot
Ab 1. September 2024 ist nun Schluss damit: Einfuhrverbot – Verkaufsverbot – Pflanzverbot – und das in der ganzen Schweiz. Es konnte vorerst verhindert werden, dass bereits vorhandene Pflanzen in Privatgärten vernichtet werden müssen. Vorerst!
Bevormunder Staat
Im Kanton Solothurn sind seit Neustem gar Schottergärten verboten. Man mag von solchen Gärten halten was man will, naturfreundlich sind sie zwar nicht wirklich, werden jedoch als pflegeleicht eingestuft. Klar, die Sonne heizte den Schotter auf, was nicht dasselbe ist, wie wenn Pflanzen dort stehen und ein angenehmes Klima schaffen. Aber es gibt ja nicht kilometerweise Schottergärten – was soll also ein solches Verbot bringen!
Immer mehr werden wir Bürger vom Staat in unserem Privatbereich bevormundet – wohin wird das noch führen?»