Auf der Gemeindewebseite von Uznach ist die folgende Mitteilung, verfasst von den SBB, zu lesen:
Rückbau fixe Weidezäune entlang der SBB-Bahnstrecke Uznach - Kaltbrunn
Auf der SBB-Linie 853 zwischen Uznach und Kaltbrunn finden im Sommer 2024 Fahrbahnerneuerungsarbeiten statt (gemäss amtlicher Publikation vom 17.03.2023).
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gefordert, dass die fix installierten Weidezäune auf dem Grundeigentum der SBB innerhalb des Projektperimeters entfernt werden, da in diesem Gebiet ein überregionaler Wildtierkorridor verläuft.
Bei einer Begehung im April 2024 hat die SBB zusammen mit dem kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei dieses Anliegen geprüft. Es wurde entschieden, sämtliche vorhandenen fixen Zäune auf dem Streckenabschnitt zu entfernen, welche sich auf Grundeigentum der SBB befinden.
Wir weisen darauf hin, dass für die SBB keine generelle Zaunpflicht besteht, es gilt das Verursacherprinzip.
Anstösser müssen selber schauen
Falls Sie Tiere angrenzend an die Bahnlinie weiden lassen, liegt es in Ihrer Verantwortung, den sicheren Bahnbetrieb sowie den Schutz der Tiere durch eine geeig- nete flexible Abzäunung sicherzustellen.
Falls Ihre an die Bahnlinie angrenzenden Parzellen an Drittpersonen verpachtet sind, bitten wir Sie, dieses Schreiben entsprechend weiterzuleiten.
Arbeiten in der Nähe der Bahnanlagen bedürfen der Zustimmung durch die SBB gemäss Artikel 18m des Eisenbahngesetzes. Davon betroffen ist auch das Erstellen von Zäunen. Bei Fragen betreffend der Entfernung der Zäune oder betreffend der Erstellung von neuen mobilen Zäunen in Bahnnähe können Sie sich gerne an uns wenden.