Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde Kaltbrunn in den nächsten 25 Jahren räumlich entwickeln soll und definiert kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen. Er berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans, des Regionalplans Zürichsee-Linth und die Raumplanung der Nachbargemeinden und stellt ein wesentliches Führungs- und Koordinationsinstrument der politischen Behörde dar.
Festhalten an moderatem Wachstum
Der Richtplan gliedert sich in den Richtplantext sowie die beiden Richtplankarten 1 «Siedlung und Natur & Landschaft» sowie 2 «Verkehr und Ver- & Entsorgung». In Kaltbrunn wird weiterhin an einem moderaten Wachstum festgehalten, was Ein- oder Aufzonungen derzeit ausschliesst. Die Strategien der Innenentwicklung lauten «Bewahren/Veredeln», «Aufwerten/Fortschreiben» sowie «Weiterentwickeln und Ergänzen» sowie «Umstrukturieren und Neuentwickeln».
Darauf gestützt wird die Rahmennutzungsplanung bestehend aus Zonenplan und Baureglement ausgerichtet.
Bekanntmachungsverfahren ohne Einsprachemöglichkeit
Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung des Richtplanes unterscheidet sich von demjenigen der öffentlichen Auflage der Rahmennutzungsplanung. Bei der öffentlichen Bekanntmachung sind im Gegensatz zur öffentlichen Auflage keine Einsprachen seitens der Bürgerschaft möglich, weil der Richtplan nur behörden- und nicht grundeigentümerverbindlich ist.
Der Richtplan wird vom 12. Juni 2024 bis zum 12. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht und wird im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1 aufgelegt.