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11.06.2024
11.06.2024 16:07 Uhr

A3-Geisterfahrt wegen Bauchweh

Auf 11 Kilometern vom Kerenzerbergtunnel bis Bilten fuhr ein ehemaliger Chauffeur auf der falschen Seite der A3 – wegen Bauchschmerzen. (Symbolbild)
Auf 11 Kilometern vom Kerenzerbergtunnel bis Bilten fuhr ein ehemaliger Chauffeur auf der falschen Seite der A3 – wegen Bauchschmerzen. (Symbolbild) Bild: Keystone/GAETAN BALLY
Ein Ex-Chauffeur (64) wendete auf der A3 wegen «Magenschmerzen» im Kerenzerbergtunnel und ging auf Geisterfahrt bis Bilten. Sein Fall geht zurück an die Zürcher Staatsanwaltschaft.

Seine Geisterfahrt vollbrachte der 64-jährige Jamaicaner am 9. März 2021, als er von seinem damaligen Wohnort im Kanton Zürich nach Netstal GL fahren wollte. Auf der A3 in Richtung Chur merkte er irgendwann, dass er die Autobahnausfahrt Netstal verpasst hatte.

Anstatt die A3 bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen, hielt er mitten im Kerenzerberg-Tunnel an, wendete in einer Nische und fuhr zurück. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er danach zu Protokoll.

11 Kilometer auf der falschen Seite

Auf einer Strecke von 11 Kilometern blieb er auf der falschen Seite – vorbei an der Raststätte Glarnerland und zahlreichen korrekt fahrenden Autos. Ein Lenker rief ihm zu, dass er auf der falschen Seite fahre, allerdings liess er sich davon nicht beirren. In Bilten wendete er erneut auf der Autobahn und verliess sie schliesslich über die Ausfahrt.

Er habe wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Dabei hätte er jederzeit sein Auto auf den Pannenstreifen lenken können. Dort hätte er den Warnblinker einstellen und die Polizei um Hilfe bitten können.

Kein abgekürztes Verfahren mangels Geständigkeit

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Chauffeur wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.

Der Prozess gegen den Jamaicaner sollte im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung zum Urteil erhoben werden sollte. Voraussetzung für einen solch kurzen Prozess ist jedoch, dass der Beschuldigte geständig ist.

Bei der Befragung gab der Geisterfahrer jedoch an, dass er gar nicht gewusst habe, dass er auf der falschen Seite der A3 fahre. Er habe Magenschmerzen gehabt und deswegen umkehren wollen. Dass die A3 und damit auch der Kerenzerberg-Tunnel eine richtungsgetrennte Autobahn sind, war ihm gemäss eigenen Aussagen nicht bewusst.

Nun entschied das Bezirksgericht Zürich am Dienstag, dass der Fall gar nicht im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden kann und somit zurück an die Staatsanwaltschaft geht.

Keystone-SDA / Linth24