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Eschenbach
24.05.2024
24.05.2024 23:29 Uhr

Zählung der leeren Wohnungen

Leerstehendes Zimmer in einem Altbau. (Symbolbild)
Leerstehendes Zimmer in einem Altbau. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Randy Jost
Um die Entwicklung des Schweizer Immobilienmarktes zu verfolgen, lässt der Bund jedes Jahr leerstehende Wohnungen zählen. In der Gemeinde Eschenbach erfolgt dies bis 3. Juni 2024.

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994.

Die Erhebung erfolgt durch das Grundbuchamt Eschenbach. Dazu sind wir auf die Mithilfe der Eigentümer und Verwaltungen angewiesen.

Was zu erfassen ist

Zu erfassen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) folgende Bedingungen erfüllen:

  • unbesetzt, aber bewohnbar und
  • zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten

Mitzuzählen sind Ferien- oder Zweitwohnungen bzw. -häuser, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Was nicht zu erfassen ist

Nicht zu erfassen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni):

  • unbesetzt bereits vermietet oder verkauft sind
  • weder zum Verkauf noch zur Vermietung vorgesehen sind (aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs, offener Fragen bei Nachlässen usw.)
  • nicht für Wohnzwecke angeboten werden (Büros, Arztpraxen usw.)
  • einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Pfarrhäuser usw.)
  • aus bau–, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind
  • in der Regel für weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienwohnungen/-häuser, möblierte Wohnungen usw.)

Meldung an Grundbuchamt Eschenbach bis 3. Juni 2024

Wir bitten Sie deshalb, die per 1. Juni 2024 leerstehenden Wohnungen und Häuser im Gemeindegebiet Eschenbach bis spätestens Montag, 3. Juni 2024 zu melden: Grundbuchamt Eschenbach, Tel. 055 286 15 36 oder per E-Mail an: grundbuchamt@eschenbach.ch. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Einfamilienhaus oder Wohnung, Anzahl Zimmer, Miete, Miete/Verkauf oder nur Verkauf, Erstellungsjahr.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Grundbuchamt Eschenbach

Grundbuchamt Eschenbach/Eschenbach aktuell / Linth24