Leistungssteigerungen von Fahrzeugen sind im Trend. Ein paar PS mehr und eine bessere Beschleunigung lassen die Herzen von Autofahrenden höherschlagen. Nach Strassenverkehrsrecht sind Änderungen an der Leistung aber in jedem Fall melde- und prüfpflichtig. Bei einer Leistungssteigerung von 20% und mehr ist gar eine Eignungserklärung des Herstellers nötig, die bescheinigt, dass die Betriebssicherheit des Fahrzeugs noch gegeben ist.
Die Schwierigkeit liegt dabei nicht per se an der Steigerung der Leistung selber, sondern dass andere Fahrzeugkomponenten wie Fahrwerke und Bremsen von Werk nicht zwingend auf höhere Leistungen des Antriebs ausgelegt sind. Somit können sich Leistungssteigerungen massgeblich auf die Betriebssicherheit auswirken.
Vermehrt Verdachtsmomente auf Leistungssteigerungen
Die Verkehrspolizei der Kantonspolizei St.Gallen hat bei technischen Fahrzeugkontrollen in der Vergangenheit vermehrt Verdachtsmomente auf Leistungssteigerungen festgestellt. Auch nach Verkehrsunfällen mit leistungsstarken Fahrzeugen kamen bei technischen Überprüfungen oftmals solche Verdachtsmomente auf, insbesondere wenn nicht abschliessend erklärbar war, warum das Unfallfahrzeug gewissen Verkehrsbedingungen nicht standgehalten hat. Bislang hat jedoch eine Möglichkeit zur amtlichen Prüfung dieser Leistungssteigerungen gefehlt. In einem Projekt wurde deshalb abgeklärt, inwiefern ein eigener Leistungsprüfstand gewinnbringend und zu Gunsten der Verkehrssicherheit eingesetzt werden kann.
Die Abklärungen haben ergeben, dass Leistungssteigerungen sehr weit verbreitet sein dürften und bislang aufgrund fehlender Überprüfungsmöglichkeiten unentdeckt blieben. Diese Tatsache und die Möglichkeit zur zusätzlichen Verwendung des Leistungsprüfstandes durch die Polizeigarage der Kantonspolizei St.Gallen, zur Überprüfung der Akkuleistungen der Elektrofahrzeugflotte, hat den Ausschlag für die Beschaffung eines eigenen Leistungsprüfstands gegeben.