Der Gemeinderat Eschenbach stellte in seiner Funktion als Einbürgerungsrat fest, dass die Gesuchstellerin die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Der deutschen Staatsangehörigen Ringleb Lilly, geboren 2003, wohnhaft an der Rütistrasse 30a in Eschenbach, wird das Gemeindebürgerrecht im Besonderen Verfahren erteilt. Dieses kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz lebt, vor Vollendung des 20. Altersjahrs ein Gesuch um Einbürgerung einreicht.
Vorbehalten für die Rechtswirksamkeit der Einbürgerung bleiben die eidgenössische und die kantonale Einbürgerungsbewilligung.