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Kaltbrunn
08.05.2024

Mitwirkung: Festlegung Waldabstand

Plan Waldfeststellung.
Plan Waldfeststellung. Bild: ERR Raumplaner AG/www.kaltbrunn.ch
Im Gebiet Sonnenberg ist die bestehende Waldfeststellung gemäss kantonaler Vorprüfung zu ergänzen. Die Mitwirkungsfrist läuft 14 Tage, vom 8. bis 22. Mai 2024.

Mit Inkraftsetzung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 2017 sind die Gemeinden verpflichtet worden, innert 10 Jahren ihre Ortsplanung an die neuen gesetzlichen und planerischen Grundlagen anzupassen.

Dabei galt es auch die Waldgrenzen entlang der Bauzonen zu überprüfen und wo nötig neue Waldgrenzen festzulegen oder die bestehenden Waldfestlegungen zu überarbeiten.

Gebiet Sonnenberg

Im Gebiet Sonnenberg ist die bestehende Waldfeststellung gemäss kantonaler Vorprüfung zu ergänzen, da diese die Wald- und Stockgrenzen nur lückenhaft festschreibt.

Es handelt sich um eine formelle Nachführung ohne materielle Auswirkungen für die Grundeigentümerschaften, die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke bleibt unverändert.

Mitwirkungsverfahren

Um das weitere Verfahren der Rahmennutzungsplanung (Ortsplanungsrevision) nicht zu verzögern, hat der Gemeinderat die Mitwirkungsfrist auf 14 Tage angesetzt und zwar vom 8. bis 22. Mai 2024.

Unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch können Sie sich am Mitwirkungsverfahren beteiligen und allfällige Anregungen erfassen. Die Unterlagen werden auch im Gemeindehaus 1 im Eingangsbereich aufgelegt.

Nach Ablauf der Öffentlichen Mitwirkung werden allfällige Eingaben gesichtet und beantwortet. Überdies finden diese Anregungen ggfs. Eingang in die weitere Planung, bevor die Waldfeststellung durch das Kantonsforstamt des Kantons St. Gallen erlassen wird.

Der Erlass der Waldfeststellung wird als Bestandteil der Rahmennutzungsplanung vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 öffentlich aufgelegt werden, wogegen Einsprache erhoben werden könnte.

Formsache

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich um einen reinen, formellen Planungsakt handelt, welcher als Bestandteil der Rahmennutzungsplanung vorausgesetzt ist.

Die formelle Feststellung der Waldgrenze bietet für den Vorteil, dass der angrenzende Wald in seiner heutigen Ausdehnung entlang der Bauzone rechtlich gesichert wird und somit die Bebaubarkeit der Grundstücke unverändert bestehen bleibt.

www.kaltbrunn.ch/Linth24