So hatte er sich seinen Bootsausflug nicht vorgestellt: Ein 59-Jähriger aus dem Zürcher Oberland brach im September 2023 nach ein paar Drinks von Lachen Richtung Schmerikon auf. Die Fahrt mit vier Passagieren sollte über den Obersee führen. Er fuhr also kurz nach 23 Uhr los – ohne sich allerdings darum zu kümmern, dass sein Navigationsgerät die Verbindung zum GPS noch nicht hergestellt hatte. So musste er das Motorboot trotz Dunkelheit auf Sicht navigieren.
Orientierung verloren
Er richtete dennoch seine Aufmerksamkeit nicht etwa auf die Navigation, sondern beteiligte sich rege an den Diskussionenseiner Passagiere. Daraufhin geriet er in die Uferzone – wo er mindestens 15 km/h zu schnell unterwegs war. Es kam aber noch dicker: Er nahm auch eine verbotene Parallelfahrt in der inneren Uferzone vor, verlor schliesslich ganz die Orientierungund drang in die markierte Uferschutzzone Nuoler Ried ein. Damit noch nicht genug: Er geriet auch aufs Festland, zog eine 40 Meter lange Schneise in die Ufervegetation – bis das Boot zum Stillstand kam. Dabei entstand auch ein Sachschaden.
2500 Franken Strafe
Die Staatsanwaltschaft war nicht erbaut und verurteilte den Mann wegen «Führens eines Schiffes in angetrunkenem Zustand», «Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der Sorgfaltspflichten und Verhaltensregeln eines Schiffsführers», «Befahrens einer gesperrten Wasserfläche, auf welchem Schiffe nicht zugelassen sind» und «Ausführens einer Längsfahrt (Paralellfahrt) zum Ufer mit einem Motorschiff innerhalb der inneren Uferzone » zu einer Busse von 1400 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten über 1100 Franken.