Überarbeitetes Wasserreglement
Mit der Zusammenführung der Kommissionen Wasser und Abwasser vor gut zwei Jahren wurden verschiedene Prozesse neu aufeinander abgestimmt, um die vorhandenen Synergien bestmöglich zu nutzen.
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass auch die dazugehörigen Reglemente überarbeitet werden sollen, um eine möglichst einheitliche Handhabung und stringente Abläufe zu erzielen. Zugleich sollen diese auf den aktuellen Stand gebracht und an die neue Organisation angepasst werden.
Für den Teil Wasser ist dieser Auftrag inzwischen abgeschlossen. So konnte der Gemeinderat nach abgeschlossener kantonaler Vorprüfung mit einem Nachtrag zum Wasserreglement überarbeitete Bestimmungen erlassen.
Dieser Nachtrag wird nun dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsvorlage
Fakultatives Referendum, gestützt auf Art. 23 + 73 ff. Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung.
Gegenstand:
Nachtrag II vom 2. April 2024 zum Wasserreglement
der Politischen Gemeinde Eschenbach vom 18. Oktober 2012
Erlass des Gemeinderats Eschenbach vom 2. April 2024
Referendumsfrist
15. April 2024 bis 24. Mai 2024 (40 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeinderatskanzlei Eschenbach (Büro 16), Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
325 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten
Ein allfälliges Referendumsbegehen ist vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen an:
Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach
Wasserversorgungsprojekte abgeschlossen
Über die vergangenen Jahre wurde die Wasserversorgungsleitung zwischen Bürg und Fätzikon erneuert. Durch die neu gebaute Ringschlussleitung als zweite Einspeisung für das Gebiet Bürg konnte die Versorgungssicherheit für den Ortsteil wesentlich erhöht werden.
Das Projekt konnte deutlich unter dem Kostenvoranschlag abgeschlossen werden. Die Schlussrechnung setzt sich wie folgt zusammen: